Stadt Weinsberg und Landkreis Heilbronn akzeptieren Annullierung

Weinsberger Bürgermeister Thoma legt Beschwerde gegen VGH-Urteil ein

Stand

Der Weinsberger Bürgermeister Stefan Thoma akzeptiert nicht, dass seine Wahl 2020 vom VGH für ungültig erklärt wurde. Er hält an seinem Amt fest und legt Einspruch ein.

Einen Tag vor Ablauf der Rechtsmittelfrist ist nun klar: Stefan Thoma (parteilos), der Bürgermeister von Weinsberg (Kreis Heilbronn), ist mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim nicht einverstanden. Thoma hält an seinem Amt fest und will nicht akzeptieren, dass seine Wahl 2020 für ungültig erklärt wurde. Er legt fristgerecht Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Das teilte Thoma dem SWR auf Anfrage am Mittwochabend mit.

Keine Ambitionen für dritte Amtszeit

Er sehe keinen Grund auf Rechtsmittel zu verzichten, zumal ihm im Urteil keine Fehler vorgeworfen wurden, so Thoma. Überzeugt habe ihn die Begründung des Gerichts außerdem nicht.

"Nach Analyse des Urteils [..] bin ich von den Gründen des Urteilsspruchs nicht hinlänglich überzeugt."

Seinen Angaben zufolge werde er wohl bei einer neuen Wahl nicht mehr kandidieren. Für eine weitere Amtszeit hätte Thoma im Falle, dass seine Rechtsmittel keinen Erfolg hätten, keine Ambitionen, heißt es in seiner Mitteilung an den SWR.

"Bei der Wahl am 02.02.2020 haben mir die Wählerinnen und Wähler ein Mandat für meine dritte achtjährige Amtszeit in Weinsberg erteilt. Ich habe damals den Bürgerinnen und Bürgern klar kommuniziert, dass ich für die vollen acht Jahre antrete. Für den Fall, dass mein Rechtsmittel keinen Erfolg hat und diese dritte Amtszeit vorzeitig endet, habe ich für eine weitere Amtszeit in Weinsberg keine Ambitionen."

Landratsamt und Stadt akzeptieren Urteil

Das Landratsamt Heilbronn und die Stadt Weinsberg hatten zuvor beschlossen, das Urteil zu akzeptieren. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die Weinsberger Bürgermeisterwahl von 2020 für ungültig erklärt, weil es unzulässige Wahlbeeinflussungen gegeben habe. Unter anderem, weil ein Gegenkandidat ein Viertel weniger Wahlplakate aufstellen durfte.

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