Einen Tag vor Ablauf der Rechtsmittelfrist ist nun klar: Stefan Thoma (parteilos), der Bürgermeister von Weinsberg (Kreis Heilbronn), ist mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim nicht einverstanden. Thoma hält an seinem Amt fest und will nicht akzeptieren, dass seine Wahl 2020 für ungültig erklärt wurde. Er legt fristgerecht Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Das teilte Thoma dem SWR auf Anfrage am Mittwochabend mit.
Keine Ambitionen für dritte Amtszeit
Er sehe keinen Grund auf Rechtsmittel zu verzichten, zumal ihm im Urteil keine Fehler vorgeworfen wurden, so Thoma. Überzeugt habe ihn die Begründung des Gerichts außerdem nicht.
Seinen Angaben zufolge werde er wohl bei einer neuen Wahl nicht mehr kandidieren. Für eine weitere Amtszeit hätte Thoma im Falle, dass seine Rechtsmittel keinen Erfolg hätten, keine Ambitionen, heißt es in seiner Mitteilung an den SWR.
Landratsamt und Stadt akzeptieren Urteil
Das Landratsamt Heilbronn und die Stadt Weinsberg hatten zuvor beschlossen, das Urteil zu akzeptieren. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die Weinsberger Bürgermeisterwahl von 2020 für ungültig erklärt, weil es unzulässige Wahlbeeinflussungen gegeben habe. Unter anderem, weil ein Gegenkandidat ein Viertel weniger Wahlplakate aufstellen durfte.