Urteilsbegründung zu ungültiger Bürgermeisterwahl

VGH: Gegenkandidat in Weinsberg hatte Nachteile

Stand
Autor/in
Jan Arnecke

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim begründet sein Urteil zur ungültigen Bürgermeisterwahl in Weinsberg: Der klagende Herausforderer hatte demnach Nachteile.

Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim hat sein Urteil zur Bürgermeisterwahl in Weinsberg (Kreis Heilbronn) begründet. Das Urteil von Ende Januar lautete: Die Wahl ist ungültig und muss wiederholt werden. Der klagende Herausforderer des jetzigen Bürgermeisters ist demnach im Nachteil gewesen.

Fehlerhafte Informationen und unzulässige Wahlwerbung

Das Gericht urteilte, es habe unzulässige Wahlbeeinflussungen gegeben. Der Kläger, damals Gegenkandidat des amtierenden Weinsberger Bürgermeisters, Stefan Thoma (parteilos), habe rund ein Viertel weniger Wahlplakate aufgestellt, weil er eine fehlerhafte Auskunft erhalten habe. Die Wahl sei knapp ausgegangen, daher bestehe aufgrund der spürbaren Nachteile für den Herausforderer die konkrete Möglichkeit, dass es bei gleichen Voraussetzungen zu einem zweiten Wahlgang gekommen wäre.

Zudem habe der Kläger Nachteile gehabt, weil ihm die Beilage eines Werbeflyers in das städtische Nachrichtenblatt verweigert wurde. Dagegen wurde im gleichen Blatt eine private Unterstützungsanzeige für den Amtsinhaber entgegen den Vorschriften zugelassen.

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