Stadt- und Landkreis Heilbronn betroffen

Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügelhalter ab Samstag vorbei

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Sechs Wochen lang waren Geflügelhalter im Stadt- und Landkreis Heilbronn wegen der Geflügelpest aufgerufen, ihre Tiere im Stall zu halten. Jetzt gibt das Landratsamt Entwarnung.

Geflügelhalter in Stadt- und Landkreis Heilbronn dürfen ab Samstag, 1. April, ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Die Geflügel-Pest-Maßnahmen laufen planmäßig zum 31. März aus, teilte das Landratsamt auf SWR-Anfrage mit. Auch die Stadt Heilbronn sprach vom Ende der Maßnahme. Es seien keine weiteren Geflügelpest-Fälle festgestellt worden, hieß es, deshalb laufe die Allgemeinverfügung planmäßig aus. Zuletzt waren noch zwei Tiere untersucht worden, eine tote Ente und ein toter Greifvogel. Jedoch war keines der Tiere infiziert. Deshalb dürfen Geflügelhalter ihre Tiere jetzt wieder frei laufen lassen.

Mitte Februar: Mehrere Fälle in Stadt- und Landkreis

Die Allgemeinverfügung war am 19. Februar in Kraft getreten. Kurz zuvor wurden zunächst in der Stadt Heilbronn zehn tote Möwen gefunden. Ein Labor hatte bei ihnen das hochansteckende Geflügelpestvirus festgestellt.

Kurz darauf wurde das Virus bei einer Möwe in der Kläranlage von Möckmühl (Kreis Heilbronn) nachgewiesen.

Was genau ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest wird oft auch Vogelgrippe genannt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung. In den meisten Fällen verläuft die Geflügelpest für eine Vielzahl an Vogelarten tödlich, so das Landratsamt Heilbronn. Betroffen seien Hühnervögel, Greifvögel, Eulen und Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen. Tauben und Singvögel seien nicht betroffen, heißt es.

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