Der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein aus Bühlertann (Kreis Schwäbisch Hall) darf den Landtag weiterhin nur betreten, nachdem er sich einer Sicherheitskontrolle unterzogen hat. Ein Gremium hat die bestehenden Auflagen gegen den Politiker verlängert, wie ein Sprecher des Landtags dem SWR bestätigt hat.
Verlängerung der Auflagen bis Ende Oktober
Die somit eingeschränkten Zutrittsrechte für den AfD-Abgeordneten gelten nun bis zum 29. Oktober. Die Einschränkung gilt auch für das Gebäude, in dem die Abgeordnetenbüros und Fraktionsräume untergebracht sind. Auch hier muss sich Stein vorher an der Pforte anmelden.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Gegen Stein wurde ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft geht gleich mehreren möglichen Tatbeständen nach: darunter Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das Waffengesetz und versuchte Körperverletzung. In Steins Büro wurden ein Messer und Munition gefunden. Der Waffenfund hatte eine Sicherheitsdebatte im baden-württembergischen Landtag ausgelöst.
Der AfD-Politiker befand sich zwischenzeitlich kurz in einer psychiatrischen Klinik. Zuvor soll er vor einer Shisha-Bar in Stuttgart Gäste mit einer Soft-Air Pistole bedroht haben.
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