Angeklagter soll zwei Seniorinnen getötet haben

Schwäbisch Hall: Mutmaßlicher Mörder will nicht aussagen

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Jan Arnecke
Jan Arnecke

Am zweiten Prozesstag am Freitag wollte der Angeklagte sich nicht zu den ihm vorgeworfenen Taten äußern. Er soll zwei Seniorinnen im Kreis Schwäbisch Hall getötet haben.

Am Freitag wurde der Prozess um einen Mord, einen Totschlag und versuchte räuberische Erpressung im Kreis Schwäbisch Hall vor dem Landgericht Heilbronn fortgesetzt. Der angeklagte 31-Jährige soll unter anderem zwei Seniorinnen getötet haben. Am zweiten Prozesstag bekam der Angeklagte die Gelegenheit, sich zu äußern, wollte diese allerdings nicht nutzen. Deswegen wird der Prozess wie geplant mit Aussagen von Zeugen und Sachverständigen fortgeführt. Im Mittelpunkt stand diesmal der versuchte Raubüberfall auf einen Senior in Ilshofen (Kreis Schwäbisch Hall).

Mutmaßlicher Täter hatte Opfer einen Tag zuvor ausgekundschaftet

Es kamen Polizeibeamte zu Wort, welche für die Spurensicherung nach dem versuchten Raubüberfall in Ilshofen zuständig waren. Das Opfer habe den Beamten gegenüber ausgesagt, dass der Angreifer bereits einen Tag zuvor bei ihm war. Da habe er ihm Prospekte übergeben - schon zu diesem Zeitpunkt sei der Senior allerdings misstrauisch geworden. Diese Prospekte waren es auch, die sofort die Aufmerksamkeit der Soko "Höhe" auf sich zog, die zu diesem Zeitpunkt bereits die beiden Todesfälle untersuchte. Denn bei den Todesfällen hätten ebenfalls Prospekte eine Rolle gespielt.

Am Tag des Überfalls hatte der Senior Glück: Der Angreifer schlug ihm ins Gesicht, der Mann stürzte. Als er um Hilfe rief, kam seine Frau aus dem Wohnzimmer dazu. Das schien den Täter so zu irritieren, dass dieser zurückwich und der Senior die Türe zuschlagen konnte. Der Täter flüchtete.

Angeklagter war vorher wohl unauffällig

Außerdem berichtete am zweiten Prozesstag am Freitag ein Sachverständiger über die persönlichen Hintergründe des Angeklagten. So sei er bisher unauffällig gewesen. Er sei nach Deutschland gekommen in der Hoffnung, Arbeit in derselben Firma wie ein Bekannter zu finden. Als dieser entlassen wurde, hielt er sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser. Da irgendwann klar gewesen sei, dass er nicht Fuß fassen würde, habe er zurück in sein Heimatland zu seinen Eltern reisen wollen. Doch einen Tag vor der Abreise sei er verhaftet worden.

DNA-Spur liefert keine ausreichenden Beweise

Zuletzt ging es um eine DNA-Spur, die mit einem möglichen weiteren Mordfall zusammenhängt. Allerdings handelt es sich laut Staatsanwaltschaft dabei um eine Mischspur, die von mehreren Personen verursacht wurde. Eine Mitverursachung durch den Angeklagten ist laut Gutachten eines Sachverständigen zwar möglich, da die Spur jedoch nahe der Nachweisgrenze liegt, sei der Befund unvollständig und dadurch nicht ausreichend belastbar.

Mann soll mehrere Tötungsdelikte begangen haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-Jährigen Mord, Totschlag und versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung vor. Bereits am ersten Verhandlungstag Ende Juli forderte die Staatsanwaltschaft eine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Das hieße, nach der Verbüßung seiner Haftstrafe würde er weiter in einer entsprechenden Anstalt bleiben.

Dem Mann wird vorgeworfen, eine 77-Jährige in seiner eigenen Nachbarschaft ermordet und mindestens 1.500 Euro gestohlen zu haben. Außerdem soll er auch eine 89-jährige Frau in Michelbach an der Bilz (Kreis Schwäbisch Hall) getötet haben. Hinzu kommt der eingangs erwähnte vereitelte Raubüberfall.

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