Der 32-jährige Täter hatte Ende 2022 eine 77-jährige Frau in Schwäbisch Hall und einen Monat später eine 89 Jahre alte Frau in Michelbach an der Bilz (Kreis Schwäbisch Hall) in ihren Wohnungen erschlagen, um an Bargeld zu kommen. Das Urteil, das Ende vergangenen Jahres am Heilbronner Landgericht gefällt wurde, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun für rechtskräftig erklärt. Damit bleibt es bei der in Deutschland möglichen Höchststrafe für den zweifachen Mörder.
Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung
Das Landgericht verurteilte den Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist nicht anzugreifen und das Urteil frei von Rechtsfehlern, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag mit.
Neben den zwei Morden wurde der Täter in einem weiteren Fall von einer Frau in die Flucht geschlagen. Hier lautete das Urteil bewaffneter Raubüberfall.
"Massive" Gewalt bei Taten
Der 32 Jahre alte Mann hatte die Taten gezielt vorbereitet, um an Vermögenswerte der Seniorinnen zu kommen, so das Urteil. Alle Taten hätten sich gegen schwache Personen gerichtet, die nur eingeschränkt zur Gegenwehr fähig gewesen seien. An die Hinterbliebenen muss der Verurteilte insgesamt 14.800 Euro zahlen.
Weiterer Todesfall konnte Täter nicht nachgewiesen werden
Nicht angeklagt wurde der Mann für den Tod einer 86-jährigen Schwäbisch Hallerin, die kurz vor den anderen Taten starb. Obwohl auch hier gegen den 32-Jährigen ermittelt wurde, konnte ihm diesbezüglich nichts nachgewiesen werden. Allerdings gab es in dem Fall Ermittlungspannen: Teilweise wurden Spuren zu spät entdeckt und gesichert. Letztlich wurden die Ermittlungen gegen den Angeklagten in diesem Fall eingestellt.