Angeklagter weist Schuld von sich

Lebenslange Freiheitsstrafe für Seniorinnen-Mörder

Stand
Autor/in
Alexander Dambach
Thorsten Weik

Im Prozess um die Tötung von zwei Seniorinnen im Raum Schwäbisch Hall
hat das Landgericht Heilbronn den 32 Jahre alten Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Im Mordprozess um tote Seniorinnen in Schwäbisch Hall ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine Sicherungsverwahrung an. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 32 Jahre alte Mann die Taten ganz gezielt vorbereitet, um an Vermögenswerte der Seniorinnen zu kommen.

Der Mann habe bei den Taten massive Gewalt ausgeübt, so das Landgericht. Alle Taten hätten sich gegen schwache Personen gerichtet, die nur eingeschränkt zur Gegenwehr fähig gewesen seien. Das Gericht ist überzeugt, dass es keine Komplizen gab. Verurteilt wurde der Täter wegen Mordes, Raub mit Todesfolge und versuchter räuberischer Erpressung. An die Hinterbliebenen muss der Verurteilte insgesamt 14.800 Euro zahlen.

Landgericht: "Gesamtbild stimmig"

In der Urteilsbegründung machte das Gericht deutlich, dass es sehr viele Spuren und Indizien gebe. Das Gesamtbild sei stimmig. Unter den Spuren seien Schuhabdrücke, Handy-Geodaten und DNA-Spuren. Auch wenn viel über Fehler bei den Ermittlungen berichtet worden sei, habe die Polizei sehr gründlich ermittelt und Indizien gesammelt.

Angeklagter weist Schuld von sich

Kurz vor der Urteilsverkündung beim "letzten Wort" hatte der Angeklagte jegliche Schuld von sich gewiesen. "Ich bin nicht hierher mit Frau und Kindern gekommen, um so- was zu machen", sagte der 32 Jahre alte Mann, der aus Serbien stammt. Mit Blick auf die Tötungsdelikte, die ihm vorgeworfen wurden, sagte er, das sei nicht "sein Stil". Er könne nur sagen: "Gott ist mein Zeuge".

Lebenslange Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft war bei ihrem Plädoyer überzeugt, dass der Mann zwei Seniorinnen vor etwa einem Jahr aus Habgier ermordet hat. Auch weil DNA-Spuren von den Tatorten zum Angeklagten passten. Die Ankläger forderten daher eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hielt dagegen, dass alle DNA-Spuren Mischspuren seien. Zudem gebe es keine Mordmerkmale, daher seien 12 Jahre Haft angemessen.

Der Angeklagte hat laut Urteil eine 77-Jährige in seiner eigenen Nachbarschaft in Schwäbisch Hall ermordet und mindestens 1.500 Euro gestohlen. Eine 89-jährige Frau tötete er in Michelbach an der Bilz (Kreis Schwäbisch Hall). Außerdem wurde ihm ein Raubüberfall auf einen Rentner in Ilshofen (Kreis Schwäbisch Hall) nachgewiesen.

Pannenserie bei Ermittlungen

Nicht angeklagt wurde der mutmaßliche Mörder für den Tod einer 86-jährigen Schwäbisch Hallerin, die kurz vor den angeklagten Taten starb. Obwohl auch hier gegen den Angeklagten ermittelt wurde, konnte ihm diesbezüglich nichts nachgewiesen werden. Allerdings gab es in dem Fall Ermittlungspannen, teils wurden Spuren zu spät entdeckt und gesichert. Letztlich wurden die Ermittlungen gegen den Angeklagten in diesem Fall eingestellt.

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