Ein originales "Batmobil" hat bei den Beamten des Zollamtes Untermünkheim (Kreis Schwäbisch Hall) am vergangenen Freitag für Staunen gesorgt. Ein Sammler aus dem Einzugsgebiet des Zollamtes hat die fahrbereite Originalrequisite eines Batman-Films von 1992 nach Deutschland importiert. Laut Heilbronner Zollamt handelt es sich um eine Zitat "nicht alltägliche Ware" und untertreibt damit offensichtlich etwas. Ein Gutachten bestätigte einen historisch einwandfreien Zustand. In Kürze wird es in einer Rosenheimer Ausstellung zum Thema "Heldinnen und Helden" zu sehen sein.
Zollfreiheit für das Batmobil
Normalerweise gilt für die Einfuhr von Waren der Drittlandzollsatz von zehn Prozent und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Für außergewöhnliche Sammlerstücke sieht das deutsche Recht jedoch eine Ausnahme vor, die auch für das "Batmobil" gelte, so der Zoll. Deshalb muss der glückliche Sammler keinen Zoll entrichten und lediglich den ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatz in Höhe von sieben Prozent bezahlen.
Wie viel das ist und was das "Batmobil" gekostet hat, teilt der Zoll jedoch nicht mit. Andere "Batmobile" aus Batman-Filmen wurden in der Vergangenheit allerdings für Millionenbeträge versteigert.