Mehrere Angeklagte und Verteidiger sowie Zuschauer im Gerichtssaal in Heilbronn. Berufung Klima-Aktivisten.

Haft- und Geldstrafen wegen Klebeaktion auf B27

Wieder vor Gericht: Heilbronner Klimaaktivisten und Staatsanwaltschaft gehen in Berufung

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Ulrike Schirmer
Ulrike Schirmer

Die fünf Klimaaktivisten, die sich im Februar 2023 auf der B27 in Heilbronn festgeklebt hatten, sind erneut vor Gericht. Am Dienstag startete der Berufungsprozess.

Im Februar vergangenen Jahres hatten sich die fünf Klimaaktivisten in Heilbronn auf der B27 festgeklebt. Schon im März, also nur einen Monat später, wurden sie verurteilt - wegen Nötigung. Jetzt ist vor dem Heilbronner Landgericht das Berufungsverfahren gestartet: Sowohl die Klimaaktivisten selbst als auch die Staatsanwaltschaft akzeptieren das Urteil nicht.

Mahnwache der Klimaaktivisten vor dem Heilbronner Landgericht

Mit knapp einer Stunde Verspätung begann am Dienstagmorgen erneut der Prozess gegen die Aktivisten. Viele Personenkontrollen machten einen pünktlichen Start unmöglich. Unterdessen hatten Anhängerinnen und Anhänger der sogenannten "Letzten Generation" vor dem Heilbronner Landgericht eine Mahnwache abgehalten. Nach Angaben der Stadt sind auch für die kommenden Verhandlungstage bis Donnerstag Mahnwachen angemeldet.

Die Polizei sei in Alarmbereitschaft, Beamte seien eigens für den Verhandlungszeitraum abgestellt, heißt es auf SWR-Anfrage. Der Grund: Bereits kurz nach dem Urteil im März 2023 blockierten drei Klimaaktivisten erneut eine Straße.

Gericht: Klebeaktion war klarer Fall von Nötigung

Das hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Zum ersten Mal waren zwei der Klimaaktivisten wegen Nötigung zu Haftstrafen von zwei und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die anderen drei Angeklagten erhielten Geldstrafen. Die fünf Klimaaktivisten hatten damals den Verkehr über Stunden blockiert. Rund 100 Autofahrerinnen und Autofahrer standen im Stau. Nach Ansicht des Gerichts war dies ein klarer Fall von Nötigung.

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