Im Prozess gegen einen Mann aus Eppingen (Kreis Heilbronn) hat das Amtsgericht Heilbronn den Angeklagten freigesprochen. Die Richterin sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann in seinem Garten eine sogenannte Schlagfalle aufgestellt hatte, um damit Katzen zu jagen. Er soll sich an deren Kot gestört haben. Sie hielt es zwar für möglich, aber das reiche nicht für eine Verurteilung. Es stand Aussage gegen Aussage und damit letztendlich - in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Letzterer sah sich im Internet vorverurteilt und zu Unrecht an den Pranger gestellt. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Kater konnte auch von zwei Menschen nicht gerettet werden
Der Kater war im Jahr 2021 in der Falle verendet. Auch vor Gericht berichtete der Besitzer des Katers, er habe die Schreie des Tieres gehört und es in der Falle gefunden. Auch mit zwei Menschen sei es nicht möglich gewesen, die Falle zu öffnen und das Tier zu befreien.
PETA setzt sich für Verkaufsverbot ein
Der Fall hat auch die Tierschutzorganisation PETA auf den Plan gerufen. Diese fordert ein Verkaufsverbot von Schlagfallen in Deutschland. In einigen Bundesländern ist auch die Verwendung bereits verboten - ebenso in Baden-Württemberg. Der Verkauf ist jedoch weiter erlaubt.
Nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der zuständigen Jagdbehörde dürfen sie aufgestellt werden. Dann müssen die Fallen aber auch ein unmittelbares Töten gewährleisten. Nichts davon sei in Eppingen der Fall gewesen, so PETA. Entsprechend kritisiert sie auch die Entscheidung des Gerichts und fordert die Staatsanwaltschaft zur Revision auf, so PETA in einer Mitteilung. Für die Organisation sei es unverständlich, dass das Gericht nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgte und den Angeklagten stattdessen freisprach.