Nach Feier von Pro-Palästina Netzwerk in Berlin

BW-Justizministerin Gentges: Ausweisungen für Hamas-Unterstützung möglich

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Nach dem Angriff der Hamas auf Israel feierte ein pro-palästinensisches Netzwerk auf den Straßen von Neukölln. Laut BW-Ministerin Gentges könnte das harte Konsequenzen haben.

Die öffentlich zur Schau gestellte Freude über die Angriffe der palästinensischen Hamas in Israel könnte aus Sicht von Justizministerin Marion Gentges (CDU) harte strafrechtliche Konsequenzen haben - bis hin zur Ausweisung von Demonstranten. "Nach unserer ersten Einschätzung können da durchaus Straftaten verwirklicht werden", sagte Gentges am Montag in Stuttgart. Das pro-palästinensische Netzwerk Samidoun hatte den Angriff auf Israel am Samstag gefeiert, indem es Süßigkeiten auf der Sonnenallee im Berliner Stadtteil Neukölln verteilte. Am Abend fanden sich nach Angaben der Polizei 50 Menschen ein, um gemeinsam den Angriff zu feiern. Sie skandierten Parolen und warfen einen Stein auf einen Polizeiwagen.

Für den Fall, dass derartige Solidaritätsbekundungen mit der Terrororganisation auch in Baden-Württemberg auftreten, kündigte Gentges eine konsequente Strafverfolgung an. Grund dafür könnte die Verbreitung von Propaganda-Mitteln oder das Verwenden von Kennzeichen einer terroristischen Organisation sein. Dies wäre der Fall, wenn auf unangemeldeten Solidaritätskundgebungen Flaggen der Hamas geschwenkt oder deren Symbole gezeigt würden, so Gentges. Auch die Billigung von Straftaten könne staatsanwaltschaftlich verfolgt werden.

Ausweisung möglich, Abschiebung schwierig

Die strafrechtlichen Konsequenzen könnten dabei laut der BW-Justizministerin bis zur Ausweisung von Demonstrierenden reichen. "Da enthält das Aufenthaltsgesetz durchaus Regelungen, die uns eine Handhabe ermöglichen", sagte Gentges. Sie fügte hinzu: "Die Ausweisung kann die Folge sein. Das bedeutet aber nicht automatisch auch die Abschiebung." Unter einer Ausweisung versteht man in Deutschland den Verlust des Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik, was zu einer Ausreisepflicht führt. Diese behördliche Entscheidung ist aber nicht mit der Maßnahme der Abschiebung gleichzusetzen. So wird die Durchsetzung der Ausreisepflicht bezeichnet, die aber durch sogenannte Abschiebungshindernisse verhindert werden kann. Ein solches Hindernis ist zum Beispiel eine dauerhaft fehlende Übernahmebereitschaft des Staates, in den ein Mensch abgeschoben werden soll.

Ausweisungen seien möglich, wenn zum Beispiel ein Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen Deutschlands gefährde. Das könne der Fall sein, wenn jemand öffentlich terroristische Taten billige oder dafür werbe. "Ich glaube, dass wir uns im aktuellen Fall durchaus in diesem Kontext bewegen und auch als Staat handlungsfähig sind", sagte Gentges.

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Problematisch dürfte allerdings die Rückführung eines staatenlosen Palästinensers in die palästinensischen Autonomiegebiete sein. "Abschiebungen sind in der Vergangenheit in Einzelfällen gelungen, sind jedoch äußerst komplex", teilte das Justizministerium mit. "Migrationsabkommen für die Rückführung in palästinensische Autonomiegebiete gibt es nicht." Der Bund und der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung müssten hier umgehend Lösungen finden. Bei Rückführungs- oder auch Migrationsabkommen sollen die sogenannten Herkunftsländer zusichern, dass sie ausreisepflichtige Menschen aus Deutschland aufnehmen. Deutschland hat bereits mehrere solcher Abkommen abgeschlossen.

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