15 Mal ist Strafgefangenen im vergangenen Jahr bei Ausführungen, Vorführungen zum Arzt oder Außenbeschäftigungen die Flucht gelungen. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Julia Goll hervor, die dem SWR vorliegt. 2022 gab es sechs solcher Fälle, 2021 waren es fünf.
Einige der Gefangenen weiter auf freiem Fuß
Nach Angaben des Justizministeriums gab es in den letzten fünf Jahren mehr als 100.000 Aus- und Vorführungen. Im langjährigen Vergleich sei es nicht zu einem Anstieg der Entweichungen gekommen. Von Ausführungen spricht man, wenn ein Strafgefangener für einige Stunden unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten die Anstalt verlässt.
FDP-Innenexpertin Goll hält die aktuelle Entwicklung für besorgniserregend, weil sich sechs Gefangene immer noch auf freiem Fuß befinden. Darunter ein in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal inhaftierter Mörder, dessen Flucht im Herbst für Schlagzeilen gesorgt hatte. Ausgerechnet bei Ausführungen von Schwerverbrechern hätten Sicherheitsmaßnahmen versagt, sagte Goll dem SWR. Nun müsse sich zeigen, ob die angeordneten Verschärfungen zu weniger Entweichungen führten.
Justizministerium hatte Pannen eingeräumt und Regeln verschärft
Das baden-württembergische Justizministerium hatte im Dezember nach eigenen Angaben die Regelungen für Ausführungen von Häftlingen verschärft. Demnach sollen Gefangene grundsätzlich erst unmittelbar vor dem Verlassen der Anstalt darüber informiert werden. Bei einer Landtagsdebatte über flüchtige Straftäter Ende vergangenen Jahres hatte sich auch Justizministerin Marion Gentges (CDU) geäußert. Nach ihren Angaben soll es bei der Flucht des Häftlings aus Bruchsal Pannen gegeben haben.