Seit 2022 ermittelte die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen eine Ärztin aus Markdorf (Bodenseekreis). Der Verdacht: sie könnte Patienten möglicherweise unwirksame Corona-Impfungen gespritzt und sich damit der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Jetzt gibt es neue juristische Entwicklungen. Die Frage ist, ob die Beweise ausreichend sind.
Staatsanwaltschaft Konstanz und Amtsgericht Überlingen uneinig
Für die Konstanzer Staatsanwaltschaft besteht nach langwierigen Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht gegen die Ärztin. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim zuständigen Amtsgericht Überlingen (Bodenseekreis), einen Strafbefehl zu erlassen. Doch das lehnte den Antrag ab. Die Beweise würden nicht ausreichen, so die Begründung. Dagegen hat nun wiederum die Staatsanwaltschaft Konstanz nach eigenen Angaben Beschwerde beim Landgericht Konstanz eingereicht. Das will nun in den kommenden Wochen über den Fall entscheiden.
Eine Patientin hatte vor fast drei Jahren mit ihrer Anzeige den Fall ins Rollen gebracht. Gegen die Ärztin gab es über 300 Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie soll Patientinnen in ihrer Praxis ohne deren Wissen möglicherweise unwirksame Impfungen gegen Corona gespritzt haben. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.