Ermittlungen wegen Verdacht auf gefährliche Körperverletzung

Schüler setzt sich in SBB-Zug bei Singen auf Nägel

Stand

Ein Schüler hat sich auf der Zugfahrt von Singen (Kreis Konstanz) nach Schaffhausen auf einen mit mehreren Nägeln präparierten Sitz gesetzt. Die Bundespolizei Konstanz ermittelt.

In einem Zug der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) von Singen nach Schaffhausen in der Schweiz hat sich ein Jugendlicher auf einen Sitz gesetzt, in dem mehrere Nägel steckten. Die Bundespolizei Konstanz ermittelt nun laut einer Mitteilung wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung. Verletzt wurde der 17-Jährige nicht.

Der Schweizer Schüler war laut Polizei vergangenen Freitag in einem Zug auf dem Weg von Singen nach Schaffhausen. Als er sich in einem Großraumabteil auf einem Sitzplatz niederließ, soll er schmerzhafte Stiche im Gesäßbereich verspürt haben. Nach dem Aufstehen entdeckte er mehrere nagelartige Spitzen, die aus dem Polster herausragten.

Zwölf Nägel steckten im Sitz und in der Rückenlehne

Insgesamt fand der Schüler zwölf Nägel mit einer Länge von je rund sieben Zentimetern in der Sitzfläche sowie in der Rückenlehne. Er entfernte die Nägel und meldete den Vorfall der Bundespolizei Konstanz. Diese ermittelt nun zu den Hintergründen und dem Tathergang. Weitere Sitze im Zug wurden wohl nicht präpariert.

Immer wieder werden Sitze in Zügen beschädigt

In der Vergangenheit sei es immer wieder zu Manipulationen und Beschädigungen von Inneneinrichtungen in Reisezugwagen verschiedener Eisenbahnverkehrsunternehmen des Nah- und Fernverkehrs gekommen, so die Polizei. In Zügen des Fernverkehrs wurden darüber hinaus bereits mehrfach manipulierte Steckdosen an den Sitzplätzen festgestellt.

Vorsicht beim Setzen und Nutzen von Steckdosen

Die Bundespolizei gibt in diesem Zusammenhang folgende Sicherheitshinweise: Der Platz sollte vor dem Hinsetzen auf eine mögliche Beschädigung der Sitzflächen und Sitzlehnen überprüft werden. Außerdem sollten vor der Nutzung auch die Steckdosen genau angeschaut werden.

Sollten mögliche Veränderungen, Manipulationen oder Sachbeschädigungen festgestellt werden, sollen Zugreisende umgehend das Zugpersonal oder die Bundespolizei informieren.

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