Seit Mittwochvormittag muss sich eine 86 Jahre alte Frau aus dem Bodenseekreis erneut wegen Mordes an ihrem Ex-Mann vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Zwischenzeitlich war der Prozess unterbrochen worden. Auf Antrag der Verteidigung hatte ein Sachverständiger geprüft, ob die Angeklagte überhaupt verhandlungsfähig ist. Begründet wurde der Antrag damit, dass sie fast blind, fast taub und gesundheitlich angeschlagen sei. Der Sachverständige befand sie aber für verhandlungsfähig. Zuvor hatte die Frau gestanden, ihren Ex-Mann mit einem Fleischerhammer geschlagen zu haben. Erinnerungen daran, ihn auch mit Benzin überschüttet und angezündet zu haben, habe sie nicht.
SWR-Reporterin Tina Löschner war beim Prozessauftakt dabei.
Dass die 86-Jährige die grausame Tat begangen hat, steht fest, sie hatte am Mittwoch in Schwäbisch Gmünd ein Teilgeständnis abgelegt. SWR-Reporterin Tina Löschner über das Motiv.
Es sind drei Prozesstage angesetzt, nächste Woche soll der Prozess fortgesetzt werden.
Landgericht Konstanz hatte sie zu elf Jahren Haft verurteilt
Der Frau wird vorgeworfen, vor drei Jahren ihren Ex-Mann angezündet und getötet zu haben. Das Landgericht Konstanz hatte die Frau deshalb wegen Mordes und Brandstiftung im Sommer 2020 zu elf Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Deshalb muss der Fall jetzt neu verhandelt werden. Der Prozess findet in Schwäbisch Gmünd statt, wo sich die gesundheitlich schwer angeschlagene Seniorin seit ihrer ersten Verurteilung in einem Frauengefängnis in Haft befindet.
Die damals 84-jährige Frau hatte ihren Ex-Mann - mit dem sie noch im selben Haus in Owingen im Bodenseekreis wohnte - erst mit einem Fleischklopfer geschlagen, ihn dann mit Benzin übergossen und angezündet. Der 73-Jährige starb qualvoll.
Angeklagte lebte auf Kosten ihres Ex-Mannes
Im Prozessverlauf offenbarte sich eine menschliche Tragödie: Das Paar war seit 50 Jahren geschieden, lebte aber immer noch im selben Haus. Der Mann hatte seine Ex-Frau nach der Trennung wieder aufgenommen und ihr Leben finanziert. Doch dann wollte er mit 73 Jahren ein neues Leben beginnen, ohne seine Ex-Frau. Ihr drohte der Auszug aus dem Haus. Das soll das Motiv gewesen sein, ihn zu töten.
Die Kinder der Angeklagten, die im ersten Prozess als Zeugen gehört wurden, trauten ihrer Mutter die Bluttat durchaus zu: Sie sei gefühlskalt, dominant und egozentrisch, sagten sie.
War es Mord oder Totschlag?
Das Landgericht Konstanz verurteilte die Seniorin wegen Mordes und Brandstiftung zu elf Jahren Haft. Durch das Feuer habe sie auch die Rettungskräfte in Gefahr gebracht, weswegen das Landgericht Konstanz auf eine "Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln" erkannte und damit ein Mordmerkmal als erfüllt sah. Das sah jedoch der Bundesgerichtshof anders. Es sei nicht geklärt, ob die Frau die Umstände zur Tatzeit noch richtig einordnen konnte. Denn die damals 84-Jährige war gesundheitlich angeschlagen, litt an beginnender Demenz. Deshalb hob der BGH 2021 das Urteil auf.