Bad Saulgau: Das Amtsgericht Bad Saulgau hat eine 58-jährige Tierhalterin wegen Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Zudem darf sie laut Urteil fünf Jahre keine Tiere halten. In dem Prozess ging es um den Tod von 19 Hängebauch-Schweinen auf ihrem Hof in Mengen vor drei Jahren. Moritz Kluthe
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