Verwaltungsgericht Freiburg sieht keinen Klagegrund

"Freiwillig Tempo 30"-Schilder auf der Höri bleiben vorerst stehen

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Thomas Wagner
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Corinna Scheller
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Das Verwaltungsgericht Freiburg hat Klagen von Anwohnern der Halbinsel Höri abgewiesen. Das Landratsamt Konstanz habe gar keinen formellen Bescheid zum Abbau ihrer "Freiwillig Tempo 30"-Schilder verschickt.

Die "Freiwillig Tempo 30"-Schilder auf der Halbinsel Höri am Bodensee dürfen bis auf Weiteres stehen bleiben. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klagen betroffener Anwohnerinnen und Anwohner am Dienstag zwar abgewiesen - sie wehrten sich gegen eine Bitte des Landratsamts Konstanz, die Schilder abzuhängen. Doch begründet wird die Entscheidung des Gerichts damit, dass das Landratsamt bislang noch gar keinen formellen Bescheid zum Abbau der Schilder verschickt habe.

Förmlicher Bescheid zum Schilder-Abbau fehlt bislang

Die Abweisung der Klagen betroffener Anwohnerinnen und Anwohner, die auf ihren Privatgrundstücken mit Schildern zum freiwilligen Einhalten eines Tempo-30-Limits auffordern, hatte sich bereits während der Verhandlung abgezeichnet - und zwar aus formaljuristischen Gründen. Das Landratsamt Konstanz habe nämlich, so der vorsitzende Richter, in einem Schreiben um den Abbau der Schilder gebeten und auch auf ein Zwangsgeld verwiesen. Ein förmlicher Bescheid zum Abbau der Schilder sei das aber nicht.

Die Deutsche Umwelthilfe, die die Klägerinnen und Kläger unterstützte, wertet die Entscheidung als Etappensieg. Denn die Schilder dürften erst einmal stehen bleiben, so Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch auf SWR-Anfrage.

Die Schilder bleiben erst mal stehen.

Sollte das Landratsamt nun tatsächlich formale Bescheide zum Schilder-Abbau verschicken, werde man dagegen erneut vorgehen, so Resch.

Streit über Verwechslungsgefahr der Schilder

Die privaten "Freiwillig Tempo 30"-Schilder ähnelten zu sehr entsprechenden amtlichen Schildern, hatte ein Vertreter des Landratsamtes Konstanz zum Auftakt der Verhandlung gesagt. Die Anwohnerinnen und Anwohner wiederum argumentierten, die Schilder seien in Vorgärten und an Hauswänden angebracht. Eine Verwechslungsgefahr bestehe somit nicht.

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