Die Schilder mit der Aufschrift "Freiwillig Tempo 30", die Anwohnerinnen und Anwohner auf der Halbinsel Höri im Kreis Konstanz aufgestellt hatten, sind unzulässig. Dies geht aus Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) im Eilverfahren hervor. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
"Freiwillig Tempo 30"-Schilder sehen Verkehrsschildern zu ähnlich
Der VGH bestätigte damit Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg zu drei Fällen vom Sommer. Das Verwaltungsgericht hatte damals Eilanträge der Anwohner gegen Zwangsgeldbescheide abgelehnt. Die Beschwerde gegen diese Ablehnung ist nun vom VGH zurückgewiesen worden. Beim Verwaltungsgericht Freiburg ist aber weiterhin das Verfahren in der Hauptsache anhängig. Wann es damit weitergeht, ist unklar.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte seine Ablehnung im Sommer damit begründet, dass Verkehrsteilnehmer die selbstgemachten Schilder mit amtlichen Schildern verwechseln könnten. Auf den Schilder der Anwohnerinnen und Anwohner sind unter anderem ein "Tempo 30"-Zeichen und laufende Kinder abgebildet. Die Schilder ähnelten den amtlichen "Tempo 30"-Schildern zu sehr, der Zusatz "Freiwillig" sei leicht zu übersehen, bestätigte nun auch der VGH.
Die Schilder verstoßen laut Verwaltungsgerichtshof gegen die Straßenverkehrsordnung. Diese verbiete private Schilder, die mit amtlichen Verkehrszeichen verwechselt werden könnten. Der VGH wies die Anwohner aber auf die Möglichkeit hin, mit anderen selbst gestalteten Schildern um langsameres Fahren zu bitten.
Höri-Anwohner wollten Raser ausbremsen
Die Anwohnerinnen und Anwohner der Halbinsel Höri hatten die Schilder auf ihren Privatgrundstücken aufgestellt. Damit wollten sie unter anderem Raser auf den Ortsdurchfahrten der L192 und L193 von Radolfzell-Moos über die Gemeinde Schienen sowie über Gaienhofen und Wangen nach Öhningen ausbremsen. Das Landratsamt Konstanz hatte daraufhin angeordnet, die Schilder zu entfernen und drohte mit Zwangsgeldern. Dagegen wehren sich die Anwohner vor Gericht wehren.
Deutsche Umwelthilfe unterstützt Anwohner
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Sitz in Radolfzell (Kreis Konstanz) hatte Beschwerde beim VGH in Mannheim gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts aus Freiburg eingelegt. Die Umweltorganisation unterstützt die Kläger von der Halbinsel Höri. Die DUH wollte damit ein Grundsatzurteil erreichen.