Vorwurf ist Landfriedensbruch und Nötigung

Prozesse wegen Biberacher Aschermittwochskrawallen ab November

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Johannes Riedel
SWR-Redakteur Johannes Riedel Autor Bild

Am 12. November beginnen die Prozesse zu den Ausschreitungen im Vorfeld des Politischen Aschermittwochs der Grünen in Biberach. Das hat das Amtsgericht Biberach mitgeteilt.

Die teils gewaltsamen Proteste beim diesjährigen Politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach werden ab dem 12. November vor dem Amtsgericht Biberach aufgearbeitet. In insgesamt fünf Prozessen geht es zunächst um Landfriedensbruch. Weitere Verhandlungstermine sollen zeitnah folgen, so das Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft habe bisher 14 Anklagen erhoben und 42 Strafbefehlsanträge gestellt.

Vorwurf: Landfriedensbruch, Nötigung und auch Hitlergruß

Gegen mehr als 60 Beschuldigte wurde ermittelt, so die Staatsanwaltschaft. Die Vorwürfe reichen laut Anklagebehörde von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Körperverletzung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung bis zu Nötigung. Auch die Verwendung eines verfassungswidrigen Symbols, des sogenannten Hitlergrußes, sei dabei gewesen.

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Das Amtsgericht Biberach
Die Prozesse finden vor dem Biberacher Amtsgericht statt.

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