Benjamin Strasser, Bundestagsabgeordneter für die FDP aus Berg (Kreis Ravensburg) hat an einem der zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe mitgeschrieben, über die am Donnerstag abgestimmt wird. Doch der Entwurf stammt nicht von einer Fraktion, sondern von verschiedenen Politikern aus den Reihen von FDP, CDU, SPD, Grünen und Linken. "Wir haben sehr lange und intensiv darüber diskutiert und mit Expertinnen und Experten an diesem Entwurf geschrieben. Jetzt sind wir sehr froh, dass es zu einer Entscheidung kommen wird", sagte Strasser dem SWR.
Es wird keinen Fraktionszwang geben
Das Besondere bei der Debatte am Donnerstag: es wird keinen Fraktionszwang geben. Das bedeutet, jeder Abgeordnete ist nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet. Denn die moralischen Fragen beim Thema Sterbehilfe sind schwierig - und jeder hat unterschiedliche Beweggründe für seine Entscheidung. Axel Müller (CDU) wird den Antrag von Benjamin Strasser unterstützen. "Meine Grundansicht ist so, dass ich sage, als Christ ist die Entscheidung über Leben und Tod nicht uns Menschen gegeben, sondern in der Hand Gottes. Das gilt für den Anfang des Lebens ebenso wie für das Ende des Lebens." Trotzdem werde er dem Vorschlag zustimmen, der eine strenge Regelung für den assistierten Suizid vorschreibt.
Zwei Beratungsgespräche mit einem Psychologen oder Psychiater müssen absolviert werden, bevor ein Arzt beim Suizid helfen darf. Wer dagegen verstößt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Durch die Beratung kann man Alternativen anbieten und konkrete Angebote machen", sagt Agnieszka Brugger von den Grünen. Trotzdem könnten die Menschen frei entscheiden, denn sie seien nicht verpflichtet, die Angebote anzunehmen.
"Drei Monate sind zu lang"
Den langen Zeitraum von 14 Wochen kritisiert hingegen Heike Engelhardt (SPD). Sie sieht es als eine Verlängerung des Leidenswegs von betroffenen Menschen an. "Wenn jemand diese Entscheidung getroffen hat, ist es nicht zumutbar, dass er noch zwölf Wochen warten muss", so Engelhardt. Deshalb unterstützt sie einen Gesetzentwurf, der eine Frist von drei Wochen vorsieht. Auch dafür brauchen die Betroffenen zwei Beratungsgespräche, in denen der freie Wille festgestellt werden muss. "Aber dann ist es die freie Entscheidung der Person", so Engelhardt.