Will man etwas von einer Behörde - etwa den Personalausweis beantragen oder sich nach dem Umzug ummelden - heißt das in vielen Kommunen nach wie vor: Hingehen, eine Wartemarke ziehen und warten, bis man an der Reihe ist. Dabei sollten Bürgerinnen und Bürger rund 575 Dienstleistungen der Verwaltung eigentlich bereits online erledigen können. Das hatte der Bund 2017 mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen, mit dem Zieldatum Ende 2022.
Die Realität sieht anders aus: In allen Bundesländern wurde das Ziel verfehlt. In Baden-Württemberg sind nur 180 der im OZG festgelegten Dienste flächendeckend im Netz. Das geht aus einer SWR-Anfrage an das Landesinnenministerium hervor. Den Großteil davon hat außerdem der Bund und nicht das Land bewerkstelligt.
Große Unterschiede je nach Kommune
Zum Vergleich: Die meisten Dienstleistungen online bieten Hamburg mit 253 und Bayern mit 251 an. Schlusslichter sind Sachsen-Anhalt und das Saarland, wo jeweils 164 Dienste flächendeckend im Netz verfügbar sind. Das zeigt ein Dashboard des Bundesinnenministeriums.
Was darüber hinaus digital möglich ist, hängt von den jeweiligen Kommunen ab. Spitzenreiter in Baden-Württemberg mit 277 digitalen Behördendienstleistungen ist die Stadt Freiburg, gefolgt von Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) mit 241 Onlinediensten. In anderen Gemeinden sind teilweise weniger als 50 verfügbar.
FDP fordert von Landesregierung mehr Unterstützung der Kommunen
Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais, beklagt, dass die Landesregierung auf die Kommunen "zu wenig Druck" mache, das OZG flächendeckend umzusetzen und Termine vorzugeben, bis wann welche Prozesse verfügbar sein sollen. Zugleich müsse das Land aber die Kommunen auch mehr unterstützen, damit der Prozess vorankomme. Insbesondere kleinere Kommunen seien bei der praktischen Umsetzung auf sich allein gestellt.
Das Innenministerium verweist auf die 35 Koordinatorinnen und Koordinatoren im Land, die die Gemeinden bei der Umstellung hin zum sogenannten E-Government beraten sollen. Sie sind bei den Landratsämtern angesiedelt.
Der Bund hatte 2017 im Onlinezugangsgesetz 575 Dienstleistungen festgelegt, die bis Ende 2022 im Netz verfügbar sein sollten - 115 vom Bund, 460 von den Ländern beziehungsweise den Kommunen. Das heißt, ein Großteil der Arbeit ruhte von Beginn an auf den Ländern und Kommunen.