Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den durch eine Corona-Quarantäne entstandenen Verdienstausfall bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigte zwei entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wie der VGH am Dienstag in Mannheim mitteilte.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das Land kann noch Revision einlegen. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Fällen befassen.
Verdienstausfall wegen Quarantäne nach COVID-19-Infektion
Geklagt hatten der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin und ein selbstständig tätiger Versicherungsmakler. Beide waren nicht oder nicht vollständig geimpft. Sie verlangten vom Land mehrere Hundert Euro Verdienstausfall, die durch Quarantäne-Maßnahmen entstanden waren.
Die beiden Beschäftigten befanden sich in einer behördlich angeordneten, mehrtägigen Quarantäne, nachdem jeweils eine COVID-19-Infektion festgestellt worden war. Das Land lehnte eine Entschädigung des Verdienstausfalls ab. Laut dem Infektionsschutzgesetz erhält derjenige keine Entschädigung, der durch eine Schutzimpfung eine Quarantäne hätte vermeiden können.
Der VGH wies hingegen darauf hin, dass die zum damaligen Zeitpunkt zugelassenen Impfstoffe nur zu etwa 70 Prozent vor einer Infektion schützten. Um die Übernahme von Verdienstausfall ausschließen zu können, brauche es dagegen einen Wirksamkeitsgrad von mindestens 90 Prozent, entschied das Gericht. Daher bestehe trotz der fehlenden Impfung ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall.