Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben während der Corona-Pandemie wegen Erkrankung oder Betreuung infizierter Kinder nicht arbeiten können, aber trotzdem Geld erhalten. In Baden-Württemberg sind in solchen Fällen für 404.000 Anträge auf Entschädigung bislang insgesamt 320 Millionen Euro ausgezahlt worden.
Arbeitgeber können Erstattung beantragen
Nach weiteren Angaben des Sozialministeriums in Stuttgart können sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen das Geld bei den Behörden zurückholen, zunächst bei den vier Regierungspräsidien und seit Anfang des Jahres beim Gesundheitsamt Mannheim. Für die Pflichtaufgabe des Landes gibt es ein Online-Tool für die Betroffenen. In 35.000 Fällen wurden dem Ministerium zufolge Kompensationsforderungen zurückgewiesen.
Die durchschnittliche Auszahlungssumme beträgt etwa 870 Euro. Der Betrag richtet sich nach der Länge des Entschädigungszeitraums sowie der Höhe des Einkommens. Die Arbeitgeber mussten die Entschädigung für die ersten sechs Wochen auszahlen und erhalten sie auf Antrag von den Behörden zurück. Ab der siebten Woche mussten die Betroffenen selbst die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls beantragen. Aber in der Regel lägen die relevanten Zeiträume, in denen sie nicht zur Arbeit gehen konnten oder durften, deutlich unter sechs Wochen.
Frist endet nach zwei Jahren
Es gehen den Angaben zufolge noch immer Anträge ein, die im Schnitt innerhalb von sechs Wochen bearbeitet werden. Betroffene können gemäß Infektionsschutzgesetz bis zu einer Frist von zwei Jahren nach Ende der Isolation Anträge stellen.
Seit dem 1. März ordnet das Land wegen Corona keine Maßnahmen mehr an, aus denen sich eine Entschädigung ergeben könnte. Vor der Pandemie wurde das Instrument der Entschädigung wegen Absonderung nur in sehr wenigen Fällen genutzt. Ein Beispiel: Ein mit Salmonellen infizierter Bäcker, der zu Hause bleiben muss.