Eine Friseurin föhnt einer Frau die Haare

BGH weist Klage ab

Keine Corona-Entschädigung für Friseurin aus Güglingen

Stand

Vor zwei Instanzen hat die Friseurin aus dem Kreis Heilbronn bereits geklagt: Nun weist auch der Bundesgerichtshof ihre Klage zurück. Es geht es um Corona-Entschädigungen.

Im Fall der Friseurin aus Güglingen (Kreis Heilbronn), die vom Land wegen der erzwungenen Betriebsschließung im Corona-Lockdown Entschädigung verlangt hat, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in dritter Instanz ein Urteil gesprochen: Der Staat hafte nicht für Einnahmeausfälle eines Friseurgeschäfts während des sechswöchigen Lockdowns infolge der Pandemie.

Damit wies der dritte Zivilsenat die Revision der Klägerin zurück, die mit ihrer Forderung bereits vor dem Landgericht Heilbronn und dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert war.

Die Güglinger Friseurin verlangte vom Land Baden-Württemberg 8.000 Euro Entschädigung, für die Einbußen, die ihr als Selbstständige aufgrund des angeordneten Lockdowns entstanden waren.

BGH-Urteil bestätigt Corona-Verordnung des Landes

Wie ein BGH-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte, ging es bei der Entscheidung auch um die Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg. Das Bundesland hatte, wie andere auch, im März 2020 vorübergehend den Betrieb zahlreicher Einrichtungen untersagt.

Die Klägerin musste daraufhin ihren angemieteten Friseursalon schließen und erhielt 9.000 Euro Soforthilfe. Die muss sie dem Land aber zurückzahlen. Sie verlangte daraufhin Entschädigung für die durch die Corona-Maßnahmen des Landes entstandenen Verdienstausfälle.

Nun bestätigte der BGH die Entscheidung der ersten Instanzen: Bei den angeordneten Betriebsschließungen des Landes sei es um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegangen und darum, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Angesichts der pandemischen Lage seien Schließungen von sechs Wochen nicht unzumutbar gewesen. Der Staat habe seine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger zu erfüllen und könne nicht unbegrenzt finanzielle Leistungen erbringen.

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SWR

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