Im Streit um die geplante Schließung von Notfallpraxen in BW sind drei Kommunen vor Gericht gescheitert. Die Klage wurde vom Sozialgericht Stuttgart als unbegründet abgelehnt.
Die Städte Bad Saulgau im Kreis Sigmaringen, Neuenbürg im Enzkreis und Kirchheim unter Teck im Kreis Esslingen sollen als erste Notfallpraxen von insgesamt 18 zum ersten April schließen. Vor Gericht wollten die Kommunen das mit einem Eilverfahren verhindern. Ihre Klage gegen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg begründeten die Städte damit, dass sie nicht ausreichend in die Schließungs-Pläne mit einbezogen worden seien. Laut dem zuständigen Sozialgericht in Stuttgart war dies aber auch nicht nötig. Die Organisation des Notdienstes liege bei der Kassenärztlichen Vereinigung.