Bürger und Bürgerinnen können in Baden-Württemberg für gestiegene Heizkosten ab sofort Härtefallhilfe beantragen. Der Antrag muss bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
- Wer kann die Hilfe beantragen?
- Wie viel bekomme ich gezahlt?
- Wie kann ich den Antrag online stellen?
- Kann ich den Antrag auch per Post verschicken?
Wer kann die Hilfe beantragen?
Die Unterstützung gilt für "nicht leitungsgebundene Energieträger" wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Die Hilfe ist für diejenigen vorgesehen, die 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten zum Jahr 2021 hinnehmen mussten.
Wie viel bekomme ich gezahlt?
Es werden 80 Prozent der Mehrkosten erstattet, maximal beträgt der Zuschuss aber 2.000 Euro pro Haushalt. Eine Einkommensgrenze für die Härtefallhilfe gibt es nicht. Der Bund stellt insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.
Wie kann ich den Antrag online stellen?
Um überhaupt einen Antrag stellen zu können, müssen in einem Online-Portal zunächst die Quadratmeter der Wohnung und die Kosten der Brennstoffrechnung angegeben werden - so lässt sich feststellen, ob man überhaupt förderberechtigt ist. Für den Antrag selbst braucht es dann viele Dokumente: ein Foto von der Vorder- und Rückseite des eigenen Personalausweises sowie ein Selfie, um sich selbst zu identifizieren. Außerdem werden Rechnungen für das Heizmaterial und Kontoauszüge benötigt.
Kann ich den Antrag auch per Post verschicken?
Der Antrag kann auch in Papierform gestellt werden. Dafür ist zunächst trotzdem ein Computer nötig. Wer im Online-Portal anklickt, dass er nicht per E-Mail kommunizieren möchte, bekommt einen Papierantrag zum Ausdrucken zugeschickt. "Online geht allerdings alles schneller", kündigte Energieministerin Thekla Walker (Grüne) bereits Ende April an.