- Warum gibt es die Patientenverfügung und wann ist sie notwendig?
- Wie sollte die Patientenverfügung formuliert sein?
- Gibt es kostenlose Formulare oder einen Vordruck?
- Wo bekomme ich persönliche Beratung?
- Wo sollte ich die Patientenverfügung aufbewahren?
- Warum brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?
- Können sich Ehepartner gegenseitig vertreten?
- Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?
Warum gibt es die Patientenverfügung und wann ist sie notwendig?
Es kann passieren, dass Sie bei einem Notfall Ihren Willen nicht mehr äußern und keine Entscheidung über Ihre Behandlung treffen können. Wenn Sie nicht wollen, dass die Ärzte in diesem Fall alles medizinisch Mögliche mit Ihnen machen, sollten Sie eine Patientenverfügung haben. In dem Formular legen Sie für bestimmte Situationen fest, welche lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen bei Ihnen vorgenommen werden dürfen.
Die Willenserklärung muss schriftlich festgehalten sein und vom Ersteller eigenhändig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte unterschrieben werden. Sie muss nicht notariell beglaubigt werden und ist zeitlich unbegrenzt gültig.
Beispiel: Sie liegen im Koma. Dann muss der Arzt prüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt und sie gegebenenfalls in Abstimmung mit Ihrem Vorsorgebevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuer umsetzen.
Wie sollte die Patientenverfügung formuliert sein?
Laut Gesetz sollten Sie in der Patientenverfügung konkrete Situationen und medizinische Maßnahmen beschreiben. Erst dann ist sie wirksam und rechtlich bindend. Allgemeine Beschreibungen wie z.B. "Ich lege auf lebensverlängernde Maßnahmen keinen Wert" oder "Ich will nicht an Schläuchen hängen" reichen dafür nicht aus, da sie unterschiedlich interpretiert werden könnten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Beschreiben Sie, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll. Zum Beispiel "im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit".
- Listen Sie ganz konkret auf, welche medizinische Behandlung Sie in den genannten Situationen wünschen oder nicht. Zum Beispiel künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung.
Gibt es kostenlose Formulare oder einen Vordruck?
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet Formulierungshilfen für die Patientenverfügung zum kostenlosen Download an. Die Datei mit den Textbausteinen können Sie auf der Internetseite des Ministeriums herunterladen und für Ihre eigene Verfügung genau so übernehmen.
Ein Beispiel für einen Textbaustein:
Wo bekomme ich persönliche Beratung?
Medizinische Maßnahmen korrekt zu beschreiben ist für Laien ohne Hilfe von Fachleuten oft nicht möglich. Daher sollten Sie sich im Zweifel vor dem Erstellen einer Patientenverfügung beraten lassen.
Die Beratung können Sie zum einen beim Hausarzt machen. Der kann helfen, den Inhalt verständlich zu formulieren, weil er sich in der Fachsprache der Mediziner sehr gut auskennt. Zum anderen können Sie sich an Beratungsstellen wie z.B. die Unabhängige Patientenberatung Deutschland wenden, die im Umgang mit Patienten und ihren Rechten viel Erfahrung haben.
Wo sollte ich die Patientenverfügung aufbewahren?
Das Formular sollten Sie so aufbewahren, dass Ärzte und Bevollmächtigte möglichst schnell darauf zugreifen können. Am besten geben Sie es der Person, die auch eine Vorsorgevollmacht für Sie hat und eine Kopie Ihrem Hausarzt. Der sicherste Ort für die Patientenverfügung ist das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, in das behandelnde Ärztinnen und Ärzte Einsicht nehmen dürfen. Hier können Sie auch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erfassen lassen.
Für den Notfall sollten Sie eine Karte dabei haben, auf der steht, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sie hinterlegt ist.
Warum brauche ich zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht?
Ihr Wille für die medizinische Behandlung ist zwar in der Patientenverfügung eindeutig formuliert. Trotzdem wäre es besser, wenn jemand darauf achtet, dass dieser Wille in einer Notsituation auch durchgesetzt wird. Das können Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln. Diese Vollmacht kann der Ehepartner übernehmen, aber auch ein Familienangehöriger oder ein Vertrauter aus dem Freundeskreis. Auf jeden Fall sollte es jemand sein, dem Sie vertrauen und der diese Verantwortung auch übernehmen möchte.
Die Vorsorgevollmacht geht über die medizinische Behandlung hinaus. Mit ihr können Sie zum Beispiel Ihre Post oder andere Angelegenheiten von jemand anderem erledigen lassen, wenn Sie das selbst nicht mehr schaffen. Für Bankgeschäfte ist in der Regel eine zusätzliche Vollmacht notwendig.
Können sich Ehepartner gegenseitig vertreten?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Dafür gibt es die sogenannte Ehegattennotvertretung. Sie greift, wenn der Partner z.B. bewusstlos ist und nicht für sich selbst entscheiden kann. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dürfen sich in einem solchen Notfall auch ohne Vollmacht oder Patientenverfügung in gesundheitlichen Angelegenheiten gegenseitig vertreten.
Allerdings ist dieses Notvertretungsrecht auf Entscheidungen im medizinischen Bereich beschränkt – um zum Beispiel in ärztliche Untersuchungen oder Heilbehandlungen einzuwilligen oder Krankenhaus- und Behandlungsverträge abzuschließen. Es gilt nicht für Partner, die getrennt leben und auch nicht für nahe Angehörige wie Eltern oder Kinder. Angesichts dieser aktuellen Rechtslage bleiben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nach wie vor wichtig.
Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?
Abgesehen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es noch die Betreuungsverfügung. Die Betreuungsverfügung kann wichtig werden, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben. Denn im Notfall bekommen Sie möglicherweise vom Gericht einen Betreuer zugeteilt, den Sie nicht kennen. In der Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Person, die Ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht, brauchen Sie nicht zusätzlich eine Betreuungsverfügung.