Und wer sich die Zutatenliste durchliest, muss wissen, hinter welchem Begriff sich Alkohol versteckt. Wird er als Trägerstoff verwendet, muss er gar nicht im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden.
SWR1 hat mit Caroline Brunnbauer, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, über das Problem gesprochen.
SWR1: Was hat Sie am meisten überrascht, wo überall Alkohol drin ist?
Caroline Brunnbauer: Vor allem in Süßigkeiten, z.B. in fertig gekauftem Kuchen oder teilweise auch in Gummibärchen - Produkte, die auch gerne Kinder essen. Bei denen ist es besonders kritisch, weil sich Kinder an den Alkoholgeschmack gewöhnen können. Das sollte vermieden werden. Wir haben Alkohol aber auch in der Gulasch- oder Zwiebelsuppe gefunden. Das hat uns schon sehr überrascht.
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SWR1: Es gibt aber keine gesetzliche Vorgabe für eine Kennzeichnung...
Brunnbauer: Leider nicht. Bei verpacktem Lebensmittel, wie zum Beispiel beim Fertigkuchen, muss es auf der Zutatenliste stehen. Aber wenn ich ins Restaurant gehe oder ins Café, muss es dort gar nicht gekennzeichnet werden.
SWR1: Erkennt man auf der Zutatenliste sofort, auf der Rückseite in der Regel sehr klein gedruckt, dass Alkohol im Produkt enthalten ist?
Brunnbauer: In der Zutatenliste kann man es nur schwierig erkennen, denn dort verbirgt sich der Alkohol unter ganz vielen verschiedenen Namen, wie zum Beispiel Ethanol oder Arrak. Das muss man sich wirklich aufschreiben und genau hinschauen, um den Alkohol dort zu finden.
SWR1: Was fordern Sie aus Verbrauchersicht?
Brunnbauer: Wir fordern einen gut sichtbaren Hinweis, am besten direkt auf der Vorderseite, dass man direkt erkennt, in diesem Produkt ist Alkohol drin. Wir fordern das immer wieder und machen auf das Thema aufmerksam.
Mehr zum Thema auf der Homepage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Das Interview führte SWR1 Moderator Frank Jenschar.