Der Vizepräsident des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz, Gundolf Bartmann, hat unsere Fragen zu diesem Fall beantwortet.
SWR1: Haben Sie von so einem Fall schon mal gehört?
Gundolf Bartmann: Nein, in den sicherlich letzten 30 Jahren, in denen ich das jagdliche Geschehen in Rheinland-Pfalz aktiv verfolge, ist so ein Fall noch nicht vorgekommen.
SWR1: Der Kreis Bernkastel-Wittlich hat den Jagdleiter bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Im Raum steht ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Müssten Sie solche Vorkommnisse nicht mitkriegen?
Bartmann: Nein, sowas Illegales bekommt man natürlich nicht mit. Wir, und auch die Gremien, haben das nicht mitbekommen, verurteilen das aber aufs Schärfste. Nach dem Landesjagdgesetz ist das Aussetzen von Wild, insbesondere zum Zwecke der Bejagung, grundsätzlich verboten.
Anzeige gegen Jagdleiter Jagdtouristen sollen in Bausendorf zahmes Wild erlegt haben
Niederländische Jäger sollen bei Wittlich Wildtiere erlegt haben, die es dort in freier Wildbahn nicht gibt. Der Vorwurf: Die Tiere seien als leichte Beute dorthin gebracht worden.
SWR1: Haben Sie als Landesjagdverband auch Möglichkeiten, gegen solche Verstöße vorzugehen und dem Jagdleiter zum Beispiel den Jagdschein wegzunehmen?
Bartmann: Behördliche Befugnis haben wir nicht, aber wir würden sofort in einem solchen Fall, wenn wir Kenntnis davon bekommen, Anzeige erstatten. Das ist absolut gegen unsere Grundsätze, wie wir – man nennt das "Waidgerechtigkeit" – mit unserem Ehrenkodex und dem Wild umgehen wollen.
Da geht es gar nicht, dass man zahme, ausgesetzte Tiere jagt oder praktisch anderen Jägern zur Verfügung stellt, damit diese Tiere abgeschossen werden können. Das hat mit Jagd nichts zu tun, die Jagd muss fair bleiben.
SWR1: Ist es denn denkbar, dass jemand gegen Geld vielleicht eine leichte Beute organisiert hat, damit andere Erfolgserlebnisse haben?
Bartmann: Sowas ist denkbar, aber echt kriminell und überhaupt nicht mit jagdlichem Handeln zu vertreten. Das machen wir nicht aus irgendwelchen individuellen sportlichen Genüssen heraus oder aus Tötungslust. Oder damit vielleicht noch Geschäftspartner gefügig machen zu wollen.
All das ist abscheulich, und wir verurteilen das. Das hat mit der Jagd - wie wir sie in Deutschland kennen, praktizieren und jungen Jägerinnen und Jägern beibringen wollen, nichts zu tun. Wir wollen sehr fair und nach den Grundsätzen des Tierschutzes mit dem Wild umgehen.
SWR1: In diesem speziellen Fall waren es offenbar Niederländer, die hierhergekommen sind, um zu jagen. Ist das ungewöhnlich, dass Jäger aus dem Ausland bei uns auf die Jagd gehen?
Bartmann: Nein, sie können das unter bestimmten Voraussetzungen. Und wir haben auch nichts gegen ausländische Jagdpächter, wenn sie sich an die Gesetze, die hier im Land gelten, streng halten und sich auch integrieren in unsere Vorstellung von Jagd.
Da kenne ich gute Beispiele, gerade aus meinem benachbarten Ausland, wie Luxemburg und Holland. Aber ich kenne auch schwarze Schafe. Und da liegt es am Verpächter, also demjenigen, der diese Jagd verpachtet, ob er eher auf einheimische, zuverlässige und ihm bekannte Jäger setzt. Oder ob er das Risiko eingeht, mit von sehr weit herkommenden Jägern - vielleicht aufgrund einer hohen Jagdpacht - die Jagd zu verpachten.
SWR1: Können Sie den Pächter einschätzen, der hier betroffen ist?
Bartmann: Nein, kann ich überhaupt nicht. Wir haben dort keine lokalen Kenntnisse und halten uns auch zurück, weil die Staatsanwaltschaft ermittelt. Und das müssen wir zunächst alles abwarten.
Das Interview führte SWR1 Moderator Michael Lueg.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: Landesjagdverband Rheinland-Pfalz und Forstamt Trier.