Gesetze, Verordnungen, Vorschriften
Das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) regelt, was ein Kleingarten ist, wie er genutzt werden darf und welche Rechte und Pflichten der Kleingärtner hat. Kleingärtner sind fast immer in entsprechenden Kleingartenvereinen organisiert. Deren Satzung regelt die örtlichen Besonderheiten, wie zum Beispiel die Ruhezeiten oder besondere Nutzungsvorschriften.
Kleingarten finden
Freie Parzellen sind vor allem in Zeiten knappen Wohnraums schwer zu bekommen. Wer Interesse hat, der sollte mit einem Besuch der Webseiten des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e. V. beginnen. Dort erfahren Sie, welche Vereine in Ihrer Nähe aktiv sind. Wer vor Ort eine Kleingartenanlage hat, der kann auch dort am schwarzen Brett die Kontaktdaten zum Verein erfahren. Kleinanzeigen in Amtsblättern, Online-Plattformen oder das schwarze Brett im Supermarkt sind ebenfalls Möglichkeiten für einen Erstkontakt. Nicht zuletzt werden viele Parzellen auch durch Mundpropaganda vermittelt.
Vereinsleben
Ist der Kontakt erst einmal geknüpft, so landen potenzielle Interessenten oft auf Wartelisten. Fast immer ist ein Eintritt in den jeweiligen Verein notwendig, um überhaupt ein Anrecht auf die Zuteilung eines Kleingartens zu erwerben. Die Vergabepraxis ist ebenfalls in der Vereinssatzung geregelt. Außerdem erfahren Sie dort, wie und in welchem Umfang ein Engagement im Verein vom Pächter erwartet wird.
Pachtfrage
Die Berechnung der Kleingarten-Pacht wird ebenfalls im Bundeskleingartengesetz geregelt:
Laut einer Studie des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung liegt die durchschnittliche Pacht derzeit (Stand: 2018) bei runden 18 Cent pro Quadratmeter. Dazu kommen, neben dem Vereinsbeitrag, noch diverse Kosten für Strom, Versicherungen und kommunale Abgaben.
Die Laube
Zweck einer Gartenlaube ist die Aufbewahrung der Gartengeräte, die Möglichkeit eines Wetterschutzes und die Möglichkeit an Wochenenden auch einmal dort übernachten zu können. Gartenlauben dürfen nicht dauerhaft bewohnt werden oder bewohnbar sein. In vielen Vereinen ist fließendes Wasser in der Laube damit genauso wenig erlaubt wie stationäre Heizungsanlagen oder Satellitenschüsseln. Was die Größe angeht, gibt es ebenfalls klare Vorschriften. Zwischen 18 und 24 Quadratmetern, je nach Größe der Parzelle, sind erlaubt. Aus- und Umbauten müssen vom Verein genehmigt werden.
Nutzung
Reine Ziergärten sind in Kleingartenkolonien genauso tabu, wie wenn die Parzelle in einen Fußballrasen verwandelt wird. Der Bundesgerichtshof hat 2004 darüber entschieden, wie viel Gartenbau im Kleingarten mindestens erfolgen sollte:
Pool, Spielgeräte und Tiere
Die Errichtung eines festen Pools ist nicht gestattet. Ein fester Grill muss vom Verein genehmigt werden, mobile Grills sind dagegen kein Problem. Bei der Errichtung von Spielgeräten, wie größeren Sandkästen, Spieltürmen, Baumhäusern oder Schaukeln behalten sich viele Vereine ein Mitspracherecht vor. Tierhaltung ist in der Regel ebenfalls verboten. Davon ausgenommen sind mitgebrachte Haustiere "auf Besuch" oder auch Bienenstöcke.
Und ohne Verein
Wer ohne Kleingartenverein eine Parzelle bewirtschaften und sich nicht mit Fruchtquoten, Rasenobergrößen und dem Vereinsleben umgeben möchte, es geht auch ohne. Entsprechende Gartengrundstücke finden sich oft auch über Kleinanzeigen, schwarze Bretter in Supermärkten oder Mundpropaganda. Allerdings müssen auch Regeln eingehalten werden. Genauere Auskünfte erteilen die Aufsichtsbehörden der zuständigen Kommunalverwaltung.