Nutzer müssen zukünftig 2,99 Euro im Monat dazu zahlen, um Inhalte weiterhin ohne Werbung schauen zu können. Dagegen will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun rechtlich vorgehen. Verbraucherschützerin Jana Brockfeld erklärt, worum es bei der Klage geht.
SWR1: Amazon Prime stellt seine Kunden jetzt vor die Alternative: entweder Werbeeinblendungen oder 2,99 Euro mehr bezahlen für werbefreie Inhalte. Darf der US-Konzern das überhaupt? Die Kunden zahlen ja schon extra für dieses Prime-Angebot.
Jana Brockfeld: Genauso ist es. Diese Änderungsmitteilung ist an die Prime-Mitglieder gegangen, und die zahlen tatsächlich mit ihrem jährlichen oder monatlichen Mitgliedsbeitrag eigentlich schon für Prime Video und in der Vergangenheit war das immer werbefrei.
Wir sind der Auffassung, dass diese Änderung bei Prime Video-Titeln – da soll jetzt zukünftig Werbung eingespielt werden – eine wesentliche Vertragsänderung ist. Unsere Auffassung ist, dass es nicht so einseitig geht, sondern dass man sich die Zustimmung der Verbraucher dafür einholen muss. Daher haben wir Amazon zunächst abgemahnt und wollen auch demnächst klagen, weil wir sagen, so geht es nicht. Das Schreiben an die Verbraucher stellt damit auch aus unserer Sicht eine Irreführung dar, und das wird sozusagen dann Gegenstand der Klage werden.
SWR1: Das heißt also, es geht darum, dass die Kunden nicht nur informiert werden, sondern dass sie auch aktiv zustimmen müssen.
Brockfeld: So ist es. Darauf kommt es an. Dass Verbraucher für sich auch gewahr werden, was da jetzt eigentlich passiert. Ich muss aktiv zustimmen. Das ist etwas anderes, als wenn das einfach so über die Köpfe der Verbraucher durch Amazon entschieden wird.
SWR1: Ein Klageweg kann dauern. Wie sollten sich Amazon Prime-Kunden jetzt aktuell erstmal verhalten?
Brockfeld: Es ist eine nicht ganz einfache Situation für Verbraucher, aber wir sehen aktuell zumindest keinen dringenden Handlungsbedarf. Aus unserer Sicht ist diese Änderung von Zahlen einseitig und auch in unzulässiger Weise durch Amazon erfolgt. Das heißt, eigentlich haben Verbraucher nach wie vor auch ein Recht auf werbefreie Prime Video-Titel. Wenn Verbraucher jetzt aktiv werden wollen, können sie natürlich widersprechen. Man muss halt abwarten, wie Amazon dann reagiert. Ansonsten können sich Verbraucher natürlich auch für weitere Tipps an die Verbraucherzentralen wenden.
SWR1: Aber im Grunde muss man das jetzt erstmal so nehmen, wie es ist, bis gerichtlich etwas entschieden ist.
Brockfeld: Ja, da müssten Verbraucher vielleicht erstmal beobachten, wie es mit dem Klageverfahren bei uns weitergeht.
Das Gespräch führte SWR1 Moderator Michael Lueg.