Der Tausch erfolgt in einem Stufenplan, der für das Jahr 2025 die Jahrgänge 1971 und später zum Tausch vorsieht. Zuletzt sollten die Jahrgänge 1964 bis 1970 ihre Führerscheine tauschen
Bis zum 19. Januar 2025 müssen nun Führerscheinbesitzer tätig werden, die ab 1971 geboren sind und deren Fahrerlaubnis vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt oder erneuert wurde.
Führerscheintausch betrifft über 40 Millionen
Der ADAC geht davon aus, dass es rund 15 Millionen alte Führerscheine gibt, die bis Ende 1998 ausgestellt worden sind und etwa 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben worden sind.
Führerscheintausch in Kürze
Zuständigkeit | Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes |
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Kosten | rund 25 Euro |
Verwarnungsgeld | 10 Euro bei Fristüberschreitung |
Fahrerlaubnisklassen | PKW- und Motorradklassen bleiben erhalten |
Gültigkeit | 15 Jahre, europaweit |
Prüfung | keine erneute Prüfung notwendig |
Das brauchen Sie für den Führerscheintausch
Der Umtausch alt gegen neu erfolgt durch die Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort und Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antragsformular (Download bei der zuständigen Führerscheinstelle)
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- Biometrisches Passfoto
Der ADAC weist darauf hin, dass falls der alte Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, eine sogenannte Karteikarten-Abschrift der Behörde, die ursprünglich den Führerschein ausgestellt hat, vorgelegt werden muss.
Die ausstellende Behörde finden Sie auf Ihrem Führerschein. Die Abschrift kann meist telefonisch, per Mail oder online beantragt werden und wird direkt an die für Sie zuständige Führerscheinstelle weitergeleitet.
Den alten Lappen beim Führerscheintausch behalten, geht das?
Den alten Führerschein dürfen sie nach dem Tausch auf Wunsch behalten. Ein freiwilliger Tausch ist ebenfalls jederzeit auf dem gleichen Weg möglich.
Der Grund für den Führerscheintausch
Grund für den Umtausch ist eine europäische Richtlinie (EU-Richtlinie 2006/126/EG), deren Umsetzung bei uns in der Anlage 8 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt ist. Die neuen Führerscheine sollen fälschungssicherer sein, und bei Kontrollen sollen auch die Besitzer leichter wiederzuerkennen sein.
Scheckkarte wird digital
Neben dem neuen Scheckkarten-Führerschein solle es in einigen Jahren auch eine digitale Variante geben, so SWR Redakteurin Petra Thiele: "Dann kann man bei Kontrollen sein Smartphone vorzeigen. Der ist dann dort gespeichert."