2023 hatte der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition ein neues Wahlrecht beschlossen. U.a. wurde die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen, von der bisher vor allem CSU und die Linke profitiert haben. Diese fühlten sich benachteiligt und klagten gegen das neue Bundeswahlgesetz vorm Bundesverfassungsgericht. Nun hat der Zweite Senat sein Urteil verkündet: Das Bundeswahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß. Die 5%-Sperrklausel ist derzeit aber verfassungswidrig. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber gilt bis auf Weiteres die Grundmandatsklausel fort.