Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat jüngst vorgeschlagen, die gesetzlichen Regelungen zur Abschiebung zu verschärfen. Es soll leichter abgeschoben werden können. Das ist das Ziel, das die Politik derzeit betont. Ein Beispiel: Ausreisepflichtige sollen nach den Vorschlägen von Faeser bis zu 28 Tage in „Ausreisegewahrsam“ kommen können, also auch, wenn keine Fluchtgefahr besteht. „Ausreisegewahrsam“ oder „Abschiebungshaft“? Was sind die Unterschiede und wie sieht die Praxis der Abschiebungshaft in Deutschland aus? Über diese Fragen sprechen die Justizreporter*innen mit Rechtsanwalt Peter Fahlbusch. Er hat in den letzten 20 Jahren über 2000 Menschen in Abschiebungshaftfällen vertreten und erklärt uns die Probleme mit einem rechtsstaatlich fragwürdigen Instrument.