Es gibt bestimmte Glaubensgrundsätze, die zumindest hier in Deutschland als ein buddhistisches Bekenntnis von allen buddhistischen Gruppen zusammengefasst wurden als Minimalkonsens, auf den sich alle Gruppen einigen konnten. Dazu gehören diese fünf Regeln: sich darin zu üben, keine Lebewesen zu töten oder zu verletzen; nicht Gegebenes nicht zu nehmen; keine unheilsamen sexuellen Handlungen zu begehen; nicht unwahr oder unheilsam zu reden; sich nicht durch berauschende Mittel das Bewusstsein zu trüben – sondern allen Lebewesen mit unbegrenzter Liebe, mit Gefühl, mit Freude und Gleichmut zu begegnen im Wissen um das Streben aller Wesen nach Glück. Das ist die generelle innerliche Haltung.
Äußerlich versuchen die Buddhisten hier in Deutschland seit 1985 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Die Diskussion, ob man dann auch Steuern nehmen würde oder nicht, wird kontrovers diskutiert. Viele Asiaten neigen eher dazu zu denken, man sollte Steuern nehmen; und westliche Buddhisten sagen nein, das stimmt nicht mit den Grundsätzen des Buddhismus überein. Denn um Freigiebigkeit zu üben, zu spenden usw. muss immer der freie Wille da sein – und der ist bei Steuern nicht gegeben. Das wäre also kein richtiges Gegen im Sinne des Buddhismus mehr. Deswegen möchten sie lieber freiwillig geben und nicht durch Steuern auferlegt.
Was versteht man unter „unheilsamen sexuellen Handlungen“?
Damit ist hauptsächlich gemeint, dass man Beziehungen stört, also schon bestehenden Beziehungen schadet. Strenggenommen gibt es im Sinne des Buddhismus keine Eheschließung; es ist keins der Sakramente, wie wir es vielleicht aus dem Christentum kennen. Wenn man allerdings eine Beziehung eingegangen ist, zusammenzieht und zusammen wohnt, und dann man mit einer weiteren Person etwas anfängt, wird immer mindestens einem dabei wehgetan. Und das sollte man vermeiden – man sollte also einen klaren Schlussstrich ziehen, ehe man etwas Neues anfängt. Außerdem ist aus buddhistischer Sicht natürlich jede Form von Gewalt zu vermeiden.