Tatort Garten

Abzocke durch unseriöse Gartenbaufirmen häuft sich

Stand
Autor/in
Thomas Förster / RBB SUPER.MARKT, 2.9.2024
Onlinefassung
Sola Hülsewig

Ein Garten macht Arbeit. Gut, wenn diese abgegeben werden kann. Schlecht, wenn sich die scheinbar seriösen Auftragnehmer als unseriös entpuppen. So schützt man sich vor dem Nepp.

Ein Flyer in der Tageszeitung, eine Anzeige im Wochenblatt: Regionale Gartenbaufirmen und Gärtner setzen gerne auf diese Form der Werbung - leider auch immer häufiger höchst unseriöse Anbieter. Wer als Kunde nicht rechtzeitig hellhörig wird, ist schnell mehrere tausend Euro los. 

Scheinbar seriöse Werbebeilage in der Tageszeitung 

So auch das Ehepaar Müller* (Name geändert, der Name ist der Redaktion bekannt). Die Eheleute waren über eine Beilage in ihrer Tageszeitung auf eine Gartenbaufirma aufmerksam geworden. Als langjährige Leser des Blattes vertrauten sie der Berichterstattung - und auch den Beilagen.

Dass Zeitungen für Anzeigen nicht inhaltlich verantwortlich sind und ihre Anzeigenkunden auch nicht überprüfen müssen, war ihr und ihrem Mann bei der Kontaktaufnahme und Beauftragung der Gartenbaufirma nicht bewusst.  

Sie betrauten das Unternehmen damit, diverse Arbeiten in ihrem großen Garten zu übernehmen. So sollte unter anderem der Teich saniert und eine 50 Meter lange Hecke gestutzt werden.  

10.000 Euro als Vorschuss - und dann sind die Gärtner weg 

Doch das Unternehmen führte nur einen Bruchteil der Arbeiten aus. Schon am dritten Arbeitstag erschien niemand mehr, um die restlichen Aufgaben zu erledigen. Das Problem: Sowohl am ersten als auch am zweiten Arbeitstag wurden hohe Vorschüsse einkassiert - je 5.000 Euro. Das, was für das Geld geleistet wurde, war unsachgemäß ausgeführt worden.  

Renate Müller bringt ihren Frust auf den Punkt: "Wir fühlen uns richtig verschaukelt, denn die Arbeiten, die sie uns versprochen haben - da hätte der Garten gebohnert sein müssen." Dass sie und ihr Mann diese hohen Vorschüsse bezahlt haben, kann sie aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehen. 

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Verbraucherzentralen warnen vor betrügerischen Gartenbaufirmen  

Unseriöse Gartenbaufirmen wie die, auf die das Ehepaar Müller hereingefallen ist, machen bundesweit Schlagzeilen. Immer wieder wird vor ihnen gewarnt. Oft stecken hinter den angeblichen Gärtnern kriminelle Organisationen.  

Die Verbraucherzentrale sammelt schon seit Jahren Beschwerden über Gartenbaufirmen, die mit Flyern werben. Nach den Erfahrungen von Annalena Marx, Sprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg, ist es vielleicht sogar gut, dass die Müllers sich nicht weigerten zu zahlen.

Schnell sehe man sich in diesen Situationen ein, zwei, drei Männern gegenüber, die mit Nachdruck einfordern, man solle jetzt dieses Geld bezahlen, erläutert Marx. "Da kommt einfach auch Angst ins Spiel. Wir haben schon von Fällen gehört, wo das Messer mal in die Hand genommen wurde, während jemand sagte, man solle jetzt aber mal besser bezahlen." 

Vorsatz bei dieser Art Betrug schwer nachzuweisen 

Doch strafrechtliche Verfahren sind eher die Ausnahme, denn das Problem beim Betrug ist, diesen nachzuweisen. Wenn zunächst beide Parteien mit einem Vertrag einverstanden sind und es im Anschluss daran Kritik an der Qualität der Ausführung von einer Seite gibt, "sind wir im Zivilrecht und gar nicht so sehr im Strafrecht", erläutert Jürgen Schirrmeister, Präventionsbeauftragter der Polizei im Brandenburger Landkreis Oder-Spree.   

Es müsse von vornherein die Absicht bestanden haben, den Vertragspartner zu betrügen. Dies sei ein subjektiver Tatbestand und "sehr schwer nachzuweisen". Außerdem würden die Arbeiten in der Regel nur sehr schwammig formuliert - so wie bei den Müllers.  

Bei der Nachverfolgung kommt erschwerend hinzu, dass die Firmen offensichtlich häufig ihre Firmierung ändern - und unter den angegebenen Adressen nicht auffindbar sind. Kann aber ein Beschuldigter nicht ermittelt werden, werde dieses Verfahren vorläufig eingestellt, sagt Schirrmeister.  

Garten schön - ohne Betrug 

Wer auf der Suche nach einer seriösen Gartenbaufirma ist, checkt die Werbebeilage in der Tageszeitung am besten genau. Finden sich darauf Schreibfehler, kann dies ein Indiz für "falsche Handwerker" sein, so die Erfahrung der Polizei Brandenburg.

Ein vollständiger Vor- und Nachname des Inhabers auf dem Flyer sind hingegen Pflicht. Bleibt der Vertragspartner anonym, "ist das eine schlechte Voraussetzung, um beispielsweise Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder nach erfolgter Zahlung eventuelle Unstimmigkeiten zu klären", erläutert die Verbraucherzentrale Brandenburg. 

Gibt es die Firma? Das lässt sich etwa über das Handelsregister herausfinden. Existiert das Unternehmen an der angegebenen Adresse? Wird auch telefonisch kommuniziert oder nur über Messenger wie Whatsapp?  

Dubiose Gärtner erkennen

Wichtig: Werden Kundinnen und Kunden gedrängt, einen Vertrag zu unterschreiben oder einen Auftrag zu erteilen, ist das wenig vertrauenserweckend. Stattdessen sollte man das Angebot, die Vertragsbedingungen und ob diese mit den Absprachen übereinstimmen, in Ruhe prüfen können. 

Nach Auftragserteilung sollte die Auftragsbestätigung folgende Angaben enthalten: die Kontaktdaten beider Parteien, Mengenangaben, Bezeichnungen sowie der Umfang der Dienst- oder der Werkleistung. Zusätzlich der vereinbarte Preis mit der korrekten Mehrwertsteuer und Konditionen wie Leistungsdatum, Lieferkosten, Zahlungsbedingungen oder Fälligkeit.  

Und auch daran denken: Vorschüsse sind bei dieser Größenordnung unüblich.  

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Thomas Förster / RBB SUPER.MARKT, 2.9.2024
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