Steuerhinterziehung: viel kriminelle Energie und keinesfalls ein Kavaliersdelikt
Etwa 50 Milliarden Euro, so schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft, werden jedes Jahr in Deutschland hinterzogen, Fachleute gehen von mehr als 75 Milliarden Euro aus. Vor Gericht landeten 2020 gerade mal Fälle im Wert von 1,25 Milliarden Euro. Mit dem verlorenen Geld könnte man eine Menge erreichen in Deutschland.
Anders als vielfach behauptet, handelt es sich bei der Steuerhinterziehung keineswegs um einen Kavaliersdelikt. Im Gegenteil, es steckt viel kriminelle Energie dahinter.
Scheinrechnungen und Briefkastenfirmen sind einfach zu bekommen
Eine gängige Methode, Betriebsausgaben zu fingieren, besteht darin, Scheinrechnungen zu kaufen, sagt Werner Stupka. Er hat bis zu seiner Pensionierung in Nürnberg als Steuerfahnder gearbeitet. Auch reale Betriebsausgaben bei der Schwarzarbeit wie beispielsweise Baumaterial werden über Scheinrechnungen steuerlich geltend gemacht. Bekommen kann man die Scheinrechnungen in jeder größeren Stadt, meist in dafür bekannten Gaststätten, so Werner Stupka.
150 Briefkastenfirmen in der Karibik "auf Vorrat" gekauft und verscherbelt
Auch Briefkastenfirmen lassen sich kaufen, wie man spätestens seit den Panama Papers weiß. Werner Stupka hatte es in Luxemburg mit einem Treuhänder zu tun, der 150 solcher fiktiven Firmen in der Karibik auf Vorrat gegründet hatte und diese zu einem Preis von 10.000 Euro weiterverkaufte.
Karussellgeschäft: Umsatzsteuer erstatten lassen, die nie bezahlt wurde
Ein weiteres Beispiel sind die sogenannten Umsatzsteuerkarusselle. Sie handeln aus dem EU-Ausland importierte Ware über mehrere Unternehmen im Kreis und lassen sich dabei Umsatzsteuer vom Staat erstatten, die sie nie gezahlt haben.
Der Betrug funktioniert, weil die Behörden Umsatzsteuer sehr zügig erstatten, jedoch mehrere Monate brauchen, um sie einzuziehen. Bis dahin haben die Karussell-Betreiber die Scheinfirma, die die Umsatzsteuer zahlen müsste, längst aufgelöst.
KONSENS nicht fertig: Steuerverwaltung ohne digitale Infrastruktur
Den Finanzbehörden fehlt es unterdessen an Personal. Und selbst bei einem dringenden Verdacht dürfen Finanzbeamte die Umsatzsteuer nur einbehalten, wenn sie das abgekartete Spiel beweisen können. Zudem fehlt es an einer funktionierenden digitalen Infrastruktur in der Steuerverwaltung. Das alle Finanzbehörden verbindende Datensystem KONSENS, das seit 2007 in Arbeit ist, lässt bis heute auf sich warten.
Das ist nicht nur schlecht, weil Einnahmen fehlen, sondern kann verheerende Folgen für die Steuermoral einer ganzen Wirtschaft haben. Denn ab einem gewissen Punkt geben auch steuerehrliche Unternehmen auf und ziehen mit den Vorteilen der Kriminalität mit. Außerdem werden Steuerhinterzieher vor Gericht noch immer vergleichsweise milde behandelt:
Erst ab einer Steuerhinterziehung ab 1 Million Euro im Jahr ist es nicht mehr möglich, lediglich auf Bewährung verurteilt zu werden.
Schwarzes Kapitel der Wirtschaftskriminalität: Cum-Ex und Cum-Cum
Ein anderes Auffangnetz sind die oft guten Beziehungen, die zwischen Steuerhinterziehern und Politikern bestehen. Das hat sich ganz besonders bei den Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften gezeigt. Mindestens 32 Milliarden Euro sollen sie zwischen 2001 und 2016 von den Steuerzahlern erbeutet haben. Trotzdem zeigte sich die Politik recht unbeeindruckt.
Der Umgang mit den Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften gehört zu den schwärzesten Kapiteln im Kampf gegen die Steuerhinterziehung in Deutschland. Und bis heute ist nicht klar, welche Rolle Olaf Scholz in seiner Funktion als Hamburgs Erster Bürgermeister beim Vorgehen gegen die Hamburger Warburg Bank gespielt hat, die dem kriminellen Cum-Ex-Netzwerk nachweislich angehört hat.
Erste Sanktionsmöglichkeiten für Scheinrechnungen
Meist belässt es die Politik bei kleinen Verbesserungen – auch aus Angst vor Klagen.
- So ist es der Gewerkschaft ver.di gelungen, die strafbefreiende Selbstanzeige zu verschärfen, die früher noch risikoloser für Steuerhinterzieher war. Werner Stupka hat daran maßgeblich mitgearbeitet.
- Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft trotzte dem Finanzministerium ab, dass es zumindest eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn man Scheinrechnungen erstellt und in Verkehr bringt.
Davor gab es gar keine Sanktionsmöglichkeit.