Die Große Koalition beschließt, das Grundgesetz um eine Notstandsverfassung zu ergänzen. Im Fall von Staatskrisen und Katastrophen soll die Regierung die Möglichkeit erhalten, die Grundrechte einzuschränken.
Die Außerparlamentarische Opposition der 68er-Bewegung ebenso wie führende Intellektuelle protestieren gegen die Notstandsgesetze. Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger verteidigt sie.