Günter Grass äußert sich zur Lage der Nation, genauer: zur Studentenbewegung.
Der Vortrag wurde im Süddeutschen Rundfunk zwei Tage vor dem Attentat auf Rudi Dutschke ausgestrahlt. Günter Grass geht dabei auch auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei ein.
Bemerkenswert: Bevor Grass spricht, verteidigt der Intendant des Süddeutschen Rundfunks, Hans Bausch, höchstpersönlich die Sendung. Und ebenso erlaubt er sich am Ende ein kommentierendes Nachwort.
2.6.1967 Proteste gegen den Schah-Besuch in Berlin – kommentiert von Ulrike Meinhof
2.6.1967 | Der Schah besucht mit seiner Frau Farah Diba Berlin und Tausende protestieren gegen ihn wegen der Menschenrechtsverletzungen in Persien.
Abends, als das Schah-Ehepaar sich die "Zauberflöte" ansehen will, versammeln sich die Studenten vor der Deutschen Oper. Unter ihnen ist auch der Student Benno Ohnesorg, der an jenem Abend um 20:30 Uhr von einem Polizisten erschossen wird. Ein Schlüsselereignis für die Radikalisierung der Studentenbewegung. Reporter ist Erich Nieswandt.
Auch die Journalistin – und spätere RAF-Terroristin – Ulrike Meinhof äußert sich in einem ARD-Kommentar zum Schah-Besuch. Sie vergleicht darin den Polizeistaat im Iran mit der Situation in der Bundesrepublik.
1.8.1967 Umfrage: Dürfen Studenten demonstrieren?
1.8.1967 | Nach den Ereignissen um den Schah-Besuch folgen weitere Studentendemonstrationen – gegen den Vietnamkrieg, gegen den Springer-Verlag, gegen die verkrusteten Strukturen an den Universitäten. Das gefällt nicht jedem: Nur 40 Prozent der westdeutschen Bevölkerung finden es im Jahr 1967 in Ordnung, dass Studierende auch für politische Ziele demonstrieren.
30.5.1968 Kanzler Kiesinger verteidigt Notstandsgesetze
30.5.1968 | Die Große Koalition beschließt, das Grundgesetz um eine Notstandsverfassung zu ergänzen. Im Fall von Staatskrisen und Katastrophen soll die Regierung die Möglichkeit erhalten, die Grundrechte einzuschränken. Die Außerparlamentarische Opposition der 68er-Bewegung ebenso wie führende Intellektuelle protestieren gegen die Notstandsgesetze. Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger verteidigt sie.