September 1953

Vernehmung des Zeugen Martin Biok

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Wir hören die Vernehmung des Zeugen Martin Biok (phonetisch; Schreibweise des Nachnamens findet sich nicht in den Unterlagen), Bergingenieur und Assistent Fleischers. Biok stellt sich trotz Drängens durch das Gericht nicht gegen Fleischer, sondern berichtet sachlich. In keiner seiner Aussagen steckt eine Belastung der Angeklagten. Er wird nach kurzer Befragung wieder aus dem Saal entlassen. Biok befand sich damals aus unbekannten Gründen selbst in Haft.

Entwicklung eines Kohlenhobels für den Tiefbau

Zeuge Biok erzählt von einem Forschungsauftrag, den Fleischer bekam, in Sachen der Entwicklung eines Kohlenhobels für den Tiefbau. 1:3 Modell geschaffen, August 1952 fertig, Versuche am Probierstand an einem Kohlenblock. Wie immer mussten Veränderungen passieren, Fleischer verlangte 10.000 Mark von Regierung für Modifizierungen. Er stornierte dann den Forschungsauftrag, bis gute Räume zur Verfügung standen. Fleischer meinte, Tagebau sei eh ausreichend. Zeuge Biok fand selbst gute Räume. Wollte an der Forschung weiterarbeiten. "Räume hätten wir auch früher finden können. In den neuen Räumen waren wir soweit, dann wurde ich aber festgenommen."

DDR-Regierung erteilt weiteren Forschugnsauftrag

Zweiter Forschungsauftrag: Rinne auf Prinzip der schnellen Schwingung – für Stein- und Braunkohle. Verbraucht wenig Energie. War auch ein Auftrag der Regierung der DDR, 60.000 Mark zur Verfügung gestellt. Der Ingenieur, der die Berechnungen machen konnte, war nicht mehr da, ein anderer konnte nicht. Auftrag blieb liegen. Biok lernte Prof. Liebold kennen, der das hätte machen können. Fleischer lehnte ihn ab, mit der Begründung, das Institut macht das allein. Ich (Fleischer) gebe meine Ideen nicht einfach so weg.

Gutachten über Kippenrutschung

Fleischer hat ein Gutachten über Kippenrutschung ausgestellt. Das Gutachten führte zum Freispruch der Angeklagten damals.

Richter Ziegler: Hat er das Gutachten extra so abgefasst?

Zeuge Biok verneint. Das war ein ganz normales Gutachten. In einem anderer Fall kannte er den Unfallhergang genau und kam zu dem Schluss: Da kann man niemanden schuldig sprechen.

Melsheimer zitiert den Angeklagten (Aussagen in der U-Haft), er habe die Gutachten gefärbt. Fleischer meldet sich zu Wort: Das hätte keinen Sinn gemacht, es gab in dem Fall ja vier Gutachter.

Zeuge wird entlassen.

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SWR