Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 hat jeder Mensch das Recht, selbstbestimmt zu sterben. Was das aber für Sterbewillige rechtlich bedeutet, darüber gehen die Meinungen auseinander. Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem sogenannten assistierten Suizid: Darf, wer sterben möchte, die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen bzw. bleibt straffrei, wer die Beihilfe leistet, allen voran Ärztinnen und Ärzte? Darüber muss der Bundestag entscheiden. Wie weit darf Selbstbestimmung gehen? Kommt sie an Grenzen? Wem gehört das Leben? Gregor Papsch diskutiert mit Dr. med. Ute Lewitzka - Psychiaterin und Psychotherapeutin, Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention, Heiner Melching - Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Berlin, Dr. med. Matthias Thöns - Arzt und Palliativmediziner