Wo ist geregelt, was man in den Öffis darf?
Es gibt eine Verordnung, die einige Grundregeln aufstellt. Zum Beispiel, wann man einen Anspruch auf Beförderung hat - und wann nicht. Oder wie man sich als Fahrgast verhalten muss, inklusive dem allseits bekannten Grundsatz "Während der Fahrt nicht mit dem Fahrer sprechen." Die regionalen Verkehrsbetriebe können von diesen Vorschriften aber teilweise abweichen und auch weitere, eigene Regeln aufstellen.
Deshalb können sich die Regeln in den Öffis von Gebiet zu Gebiet unterscheiden. Am besten schaut man daher auf die "Beförderungsbedingungen", also das Kleingedruckte des eigenen Verkehrsbetriebs. Kleiner Disclaimer: Die Grundregeln sind überall in Deutschland zumindest ähnlich, deswegen können wir in den folgenden Antworten die Richtung vorgeben. In Einzelfragen kann es je nach Region aber Unterschiede geben.
Darf ich Tiere mitnehmen?
Tiere können mit in öffentliche Verkehrsmittel genommen werden, wenn dadurch die Sicherheit des Betriebs und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden. Hunde sind in der Regel erlaubt und müssen oft während der Fahrt angeleint sein. Gefährliche Hunde müssen sogar einen Maulkorb tragen. Auch Kleintiere dürfen mit in den Bus - aber nur in einem geeigneten Behältnis. Das heißt, die Katze muss in eine verschlossene Box, der Wellensittich darf nur im Käfig mitfahren.
Die Sache mit dem Pferd in der Fellbacher Stadtbahn hätte man streng genommen wohl auch enger sehen können. Mit dem Argument, dass bei so großen Tieren immer auch eine Gefährdung für die Sicherheit des Betriebs und andere Fahrgäste besteht. Aber: Irgendwie ist es ja auch schön, wenn man solche Regeln auch mal etwas entspannt nimmt.
Videos gehen im Netz viral Mann steigt bei Fellbach mit Pferd in Stuttgarter Straßenbahn
Am Sonntag ist ein Reiter mit seinem Pferd in eine Stuttgarter Straßenbahn gestiegen. Verboten ist das nicht. Von der Szene kursieren nun Videos im Netz.
Muss ich für meinen Hund ein Ticket lösen?
Bei den Kosten fürs Mitnehmen von Hunden gibt es je nach Region unterschiedliche Regeln. Bei manchen Verkehrsbetrieben darf der geliebte Vierbeiner kostenfrei mitfahren. In anderen Gegenden muss man als Frauchen oder Herrchen in die Tasche greifen. Aber auch hier gibt es Unterschiede. Während man in der einen Stadt einen normalen Einzelfahrschein kaufen muss, reicht in anderen Städten schon ein Kinderticket. Teilweise werden auch Hunde-Jahreskarten angeboten. Wichtige Ausnahme: Blindenhunde dürfen zur Begleitung immer kostenfrei mitfahren.
Wie viel Gepäck darf ich mitnehmen?
Es gibt zwar keinen generellen Anspruch auf die Beförderung von Sachen, aber: Solange genug Platz für andere Fahrgäste ist, kann und darf man Handgepäck mitführen. Das Handgepäck kann dabei auch mal ein größerer Koffer sein. Aus Sicherheitsgründen kann der Busfahrer allerdings genau vorgeben, wo und wie die Sachen während der Fahrt unterzubringen sind. Man darf niemals das Gepäck allein fahren lassen, es also in den Bus stellen und selbst nicht mitfahren. Eine wichtige Einschränkung in Sachen Gepäck lautet: Andere Fahrgäste haben Vorrang. Wenn die Mitnahme von großen Gegenständen dazu führt, dass andere Fahrgäste nicht mehr mitfahren können, muss das Gepäck in der Regel draußen bleiben.
Darf ich mit einem Kinderwagen in den Bus oder die Straßenbahn?
Ja. Einen Kinderwagen darf man unentgeltlich mitnehmen. Das Personal muss sich sogar darum kümmern, dass die anderen Fahrgäste für den Kinderwagen nach Möglichkeit Platz machen. Wenn mehrere Familien mit Kinderwagen gleichzeitig im Bus fahren wollen, kann es aber schnell eng werden. Sollte nicht genug Platz für alle da sein, darf der Busfahrer eine Familie auf den nächsten Bus verweisen. Die Sicherheit auf der Fahrt steht hier an oberster Stelle.
Darf ich mein Fahrrad mit in den Bus oder die Straßenbahn nehmen?
Das darf man, wenn genug Platz ist. In Bussen gibt es zum Teil Vorgaben, dass maximal zwei Räder mitfahren können. Rollstühle und Kinderwagen haben immer Vorrang vor Fahrrädern. Wenn es eng ist und eine Mutter mit Kinderwagen zusteigen möchte, muss das Fahrrad raus. In jedem Fall muss man dafür sorgen, dass das Rad während der Fahrt sicher steht - auch, wenn das bedeutet, das Rad während der gesamten Fahrt festzuhalten.
Darf ich in den Öffis Musik machen, hören oder sogar selber singen?
"Wo man singt, da lass Dich ruhig nieder, böse Menschen haben keine Lieder …" In Bus und Bahn gilt dieser poetische Grundsatz nicht. Musizieren und singen ist da in der Regel verboten. Das gilt besonders für gekennzeichnete Ruhebereiche. Auch Musik hören ist nur erlaubt, wenn dadurch andere Fahrgäste nicht gestört werden. Das gilt auch, wenn man Musik über Kopfhörer hört. Wann etwas als belästigend empfunden wird, ist extrem individuell. Um andere nicht zu stören, sollte man Musik über Kopfhörer nur so laut hören, dass der Sitznachbar davon nichts mitbekommt. Das letzte Wort hat das Personal.
Darf man im Bus essen?
Streng genommen nicht. Die meisten Verkehrsbetriebe verbieten das Essen und Trinken in Bus und Bahn. Im Detail gibt es aber Unterschiede, ob beispielsweise nur der Verzehr warmer oder auch kalter Speisen verboten ist. Gegen einen Schluck Wasser gibt es sicher keine Einwände. Anders sieht das schon bei einem "Coffee to go" aus. Hier ist schnell mal der Deckel verrutscht und der Kaffee übergeschwappt. Im Extremfall kann der Verkehrsbetrieb dann sogar eine Reinigungsgebühr fordern. Im Zweifel entscheidet der Busfahrer, was geht und was nicht. Hinweisschilder an den Wänden von Bus und Bahn verraten oft genau, was nicht erlaubt ist.
Wie sieht es mit dem Feierabendbier aus?
Alkohol ist in den meisten Verkehrsbetrieben verboten. Teilweise werden sogar ausdrücklich Bußgelder für einen Verstoß gegen das Alkoholverbot angedroht. Doch auch das "Vorglühen" vor der Fahrt kann zum Verhängnis werden: Wer stark alkoholisiert ist, aggressiv wird und andere Fahrgäste belästigt oder gefährdet, kann vom Personal von der Fahrt ausgeschlossen werden. Solange man sich aber friedlich verhält und auf die anderen Fahrgäste Rücksicht nimmt, darf man auch nach Feierabendbier, Disko und Co noch mit den Öffis fahren.
Ich möchte nicht, dass sich im Bus jemand neben mich setzt. Deshalb habe ich zwei Tickets für mich alleine gekauft. Geht das?
Nein. Mit einem Ticket kauft man nämlich in Bus und Straßenbahn keinen Sitzplatz, sondern nur die Fahrt als solche. Man kann also noch so viele Tickets kaufen - einen Anspruch auf einen Sitzplatz hat man nie. Man kann nur darauf hoffen, dass ein Platz frei ist. Übrigens: Die Schuhe auf dem Sitz abzulegen ist nie eine gute Idee. Auch nicht, wenn man alleine im Bus unterwegs ist und niemandem den Sitzplatz wegnimmt. Die Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe verbieten meist ausdrücklich, die Füße auf Sitze oder Tische zu legen. Und oft gibt es auch ein paar Plätze, die für ältere oder kranke Menschen freigegeben werden müssen. Aber dass man da Platz machen sollte, ist ja ohnehin klar.
Hygiene in öffentlichen Verkehrsmitteln: Muss der Fahrer wirklich jeden mitnehmen?
Ja, grundsätzlich muss jede Person mitgenommen werden, die ein Ticket gekauft hat. Insofern muss jeder ein gewisses Maß an Geruchsbelästigung hinnehmen. In Extremfällen hat der Fahrer aber auch mal das Recht, durchzugreifen. Das ist aber die große Ausnahme.