Kommunalwahl A bis Z

U wie unechte Teilortswahl

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Die unechte Teilortwahl bekommt ein Sternchen für den kompliziertesten Begriff des ganzen A bis Z. Es gibt sie nur in Baden-Württemberg.

Die unechte Teilortswahl findet vor allem in ländlichen Gebieten statt. Gemeinden, in denen die Ortsteile weit auseinander liegen, vergeben ihre Gemeinderatssitze an Vertreter der verschiedenen Wohnbezirke. Damit alle vertreten sind, klar.

Allerdings werden die Vertreter nicht nur von ihrem eigenen Wohnbezirk gewählt. Alle stimmen über alle ab. Darum ist es eben eine unechte Teilortswahl.

Eingeführt wurde die unechte Teilortswahl nach der Kommunalreform von 1972. Viele kleine Gemeinden waren damals in so genannte Großgemeinden eingegliedert worden. Sie sollten aber auch weiterhin einigermaßen "gerecht" im Gemeinderat vertreten sein. Die Bewerber aus den verschiedenen Teilbezirken sind auf dem Wahlzettel eindeutig gekennzeichnet.

Kumulieren und Panaschieren sind auch weiterhin möglich. Allerdings dürfen pro Wahlbezirk nur so viele Bewerber gewählt werden, wie es Gemeinderatssitze gibt. Wegen der etwas komplizierten Regelung ist der Anteil an ungültigen Stimmzetteln bei der unechten Teilortswahl recht hoch

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Autor/in
SWR