Ortsvorsteher/innen haben eine ähnliche Funktion wie Bürgermeister/innen. Sie sind Vorsitzende des Ortsbeirats und vertreten den Ort in der Gemeindeverwaltung, denn eine Gemeinde kann viele verschiedene Orte vereinen, diese haben jedoch oft unterschiedliche Interessen. Diese werden dann von Ortsvorstehern vertreten. In Baden-Württemberg werden die Ortsvorsteher auf Vorschlag des sogenannten Ortschaftsrats vom Gemeinderat gewählt.
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