Bei der Listenwahl treten die Kandidatinnen und Kandidaten auf einer sogenannten Liste zur Wahl an. Meistens stellen Parteien diese Listen auf. Bei der Kommunalwahl können aber auch Wähler-Vereinigungen oder Einzelpersonen Listen aufstellen.
Bei einer "festen Liste" legt die Reihenfolge der Namen auf der Liste fest, wie die Stimmen später verteilt werden. Die Wählerinnen und Wähler setzen ihre Kreuzchen nicht bei bestimmten Personen, sondern bei einer ganzen Liste von Kandidaten/innen. Unter denen werden die Stimmen dann von Platz 1 absteigend verteilt.
Das Gegenstück dazu ist die "freie" oder "offene" Liste, auf der die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen selbst verteilen können.
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