- Wer wird gewählt?
- Worauf nehmen die Sozialparlamente Einfluss?
- Wer darf wählen?
- Ich bin gesetzlich versichert und bekomme keine Wahlunterlagen - wieso?
- Gibt es den Wahl-O-Mat für die Sozialwahl 2023?
- Ich habe die Unterlagen entsorgt - kann ich sie nochmal anfordern?
- Wie wird sichergestellt, dass die Wahl nicht manipuliert werden kann?
- Wie hoch war die Wahlbeteiligung beim letzten Mal?
- Wann finden das nächste Mal Sozialwahlen statt?
Wer wird gewählt?
Bei der Sozialwahl werden die sogenannten Sozialparlamente gewählt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist das die Vertreterversammlung, bei den gesetzlichen Krankenkassen sind es die Verwaltungsräte. Das klingt abstrakt, aber diese Gremien haben Macht: Sie wachen zum Beispiel über den Haushalt - also darüber, wofür wie viel Geld ausgegeben wird. Man kann keine Einzelpersonen wählen, sondern muss die eigene Stimme einer Liste geben. Die Wahl läuft bereits seit Wochen, Stichtag ist der 31. Mai 2023. Bis dahin muss abgestimmt werden - per Briefwahl für die Deutsche Rentenversicherung Bund oder per Onlinewahl bei den Ersatzkassen.
Worauf nehmen die Sozialparlamente Einfluss?
Bei den Krankenkassen bestimmen die Verwaltungsräte unter anderem mit, ob die Kasse den Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung erhöht oder ob sie zum Beispiel einen Bonus dafür bezahlt, wenn jemand ins Fitnessstudio geht oder Mitglied in einem Sportverein ist und sich so fit hält. Bei der Rentenversicherung kann es zum Beispiel darum gehen, einen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid zu diskutieren. Es sind also wichtige Fragen, mit denen sich die Sozialparlamente beschäftigen.
Wer darf wählen?
Grundsätzlich dürfen alle wählen, die mindestens 16 Jahre alt sind und selbst Beiträge in die gesetzliche Kranken- und/oder Rentenversicherung Bund einzahlen. In Deutschland sind das in diesem Jahr um die 52 Millionen Menschen. Wer in beiden Versicherungen Mitglied ist, darf sogar zwei Mal wählen.
Ich bin gesetzlich versichert und bekomme keine Wahlunterlagen - wieso?
Bei vielen Krankenversicherungen kandidieren nur genauso viele Menschen, wie später auch im Verwaltungsrat sitzen können. Das heißt, sie gelten automatisch als gewählt. Dazu sprechen sich die sogenannten "Listenträger" – das sind zum Beispiel Gewerkschaften – untereinander ab, wer wie viele Kandidatinnen und Kandidaten aufstellt. Das Verfahren wird "Friedenswahl" genannt.
Deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze im Verwaltungsrat - und damit auch Konkurrenz - gibt es nur bei den folgenden Krankenkassen:
- Techniker Krankenkasse
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse KKH
- hkk
Wie wird sichergestellt, dass die Wahl nicht manipuliert werden kann?
Das ist die Aufgabe der Wahlausschüsse der Versicherungen. Bei den Krankenversicherungen wird zuerst geprüft, ob es doppelt abgegebene Stimmen gibt - zum Beispiel per Brief und auch Online. Falls das passiert ist, zählt nur die Online-Stimme. Diese Stimmen sind verschlüsselt, signiert und haben einen Zeitstempel. Sie werden elektronisch ausgezählt. Ein Ändern und Löschen soll unmöglich sein - das hat das zuständige Bundesamt vorgegeben. Und die Briefwahlstimmen werden von einem Dienstleister ausgezählt - teils mit technischer Hilfe, teils von Hand und unter Aufsicht.
Gibt es den Wahl-O-Mat für die Sozialwahl 2023?
Nein. Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt den Wahl-O-Mat für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen zur Verfügung, bei denen politische Parteien zur Wahl stehen. Die Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten für die Sozialwahl bei den Sozialversicherungen stellen Gewerkschaften oder Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischem Fokus auf. Informationen dazu, für welche Themen sich die Vertreterinnen und Vertreter auf den Listen einsetzen wollen, gibt es auf den Internetseiten der Sozialversicherungen.
Ich habe die Unterlagen entsorgt - kann ich sie nochmal anfordern?
Normalerweise nicht - damit nicht eine Person mehrfach abstimmen kann. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Regel: Wer zum Beispiel fristgerecht nachweisen konnte, dass er oder sie aus Versehen die Unterlagen zerrissen hat, konnte sie nochmal beantragen. Die Frist dafür ist allerdings schon abgelaufen. Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 31. Mai zurückgeschickt sein. Bei den oben genannten Krankenkassen ist aber auch eine Onlinewahl möglich.
Wie hoch war die Wahlbeteiligung beim letzten Mal?
Bei den zurückliegenden Sozialwahlen 2017 hat nur knapp ein Drittel der Wahlberechtigten ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht genutzt. Trotzdem ist es die größte Wahl in Deutschland nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Sie findet alle sechs Jahre statt und war früher eine reine Briefwahl. Die Hoffnung der Verantwortlichen ist, dass durch die Möglichkeit der Online-Wahl bei einigen Krankenkassen auch die Wahlbeteiligung steigen wird.
Wann finden das nächste Mal Sozialwahlen statt?
Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt - nach diesem Jahr wird 2029 die nächste Gelegenheit sein, zu wählen.