Viele in Flaschen abgefüllte Glühweine im Handel haben Mängel bei der gesetzlichen vorgeschriebenen Kennzeichnung. Das zeigt eine Marktstichprobe des Projekts Lebensmittelklarheit des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Dominik Bartoschek….
Falsche oder fehlende Angaben bei der Zuckermenge, oder unvollständige Zutatenlisten – solche und andere Mängel gab es bei 9 von 15 Glühweinen, die von den Verbraucherschützern unter die Lupe genommen wurden. Bei weiteren sieben Produkten fehlten die nötigen Angaben völlig, was allerdings auch daran liegen könnte, dass die Weine bereits hergestellt waren, bevor die Kennzeichnungspflicht in Kraft trat.
Laut EU-Verordnung müssen alle Weine und Glühweine, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, den Verbrauchern Informationen zu Kalorienanzahl, Zutaten und Nährwerten liefern. Während diese Infos bei anderen Lebensmitteln schwarz auf weiß auf der Verpackung stehen müssen, dürfen sie auf dem Weinetikett hinter einem QR-Code verborgen werden, der zu einer Seite mit den notwendigen Informationen führt. Allerdings funktionierte bei einem der untersuchten Weine noch nicht mal diese Weiterleitung.
Dominik Bartoschek, SWR Umweltredaktion