Im Fall des Inspekteurs der Polizei in Baden-Württemberg hat der Bundesgerichtshof die Revision des Urteils verworfen. Das berichtet die "Stuttgarter Zeitung" unter Berufung auf die Verteidigung des Inspekteurs. Damit soll der Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung rechtskräftig sein.