Mit dem Urteil gibt das Landgericht Karlsruhe der Deutschen Umwelthilfe Recht. Bei einem Verstoß droht dm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Die DUH wirft dm mit den Siegeln vor, Verbraucher zu täuschen. Die beiden Begriffe „klimaneutral“ und „umweltneutral“ suggerierten demnach, dass durch Umweltschutzprojekte tatsächlich umwelt- oder Klimaneutralität erreicht werde. In der Praxis erbrächten die von dm angegebenen Projekte zum Teil aber nicht den Erfolg, der mit einer echten Klimakompensation verbunden sein müsste, hieß es. Das sah das Gericht genauso. Dm hatte sich zuletzt bereit erklärt, in Zukunft keine Produkte mit dem Hinweis „klimaneutral“ mehr zu verkaufen – nun lässt dm auch das Siegel „umweltneutral“ fallen.