- Wo darf ich ohne Führerschein fahren üben?
- Welche Verkehrsübungsplätze gibt es?
- Welche strafrechtlichen Folgen ergeben sich, wenn ich oder mein Fahrbegleiter erwischt werden?
- Haftet auch der Halter des Fahrzeugs?
- Was passiert, wenn ich ohne Führerschein einen Unfall baue?
- Lohnen sich Übungsstunden außerhalb der Fahrschule überhaupt?
Wo darf ich ohne Führerschein fahren üben?
Wer ein paar Übungsrunden drehen will, kann das auf einem Privatgrundstück mit Zustimmung des Besitzers machen. Das Privatgrundstück sollte aber vom öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt sein, zum Beispiel mit einem Zaun. In größeren Städten gibt es zudem Verkehrsübungsplätze, auf denen ganz legal ohne Führerschein geübt werden kann. Die Benutzung ist kostenpflichtig, und ein Beifahrer mit Führerschein ist Vorschrift. Nach Angaben des ADAC gibt es auf den verschiedenen Plätzen teilweise unterschiedliche Bedingungen, was das Mindestalter oder die Dauer des Führerscheinbesitzes der Begleitfahrenden anbetrifft. Diese sollte man zuvor erfragen. Nicht fahren darf ich im öffentlichen Verkehrsraum. Dazu gehören auch ein abgelegener Feldweg, ein Supermarktparkplatz oder andere öffentliche Plätze.
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Welche Verkehrsübungsplätze in Rheinland-Pfalz und Umgebung gibt es?
In Rheinland-Pfalz und der näheren Umgebung gibt es einige Verkehrsübungsplätze. Hier eine Auswahl:
- Rheinland-Pfalz: Koblenz, Otterberg (Kreis Kaiserslautern) und Worms
- Hessen: Bensheim
- Baden-Württemberg: Heidelberg, Karlsruhe-Knielingen und Mannheim
- Saarland: Saarbrücken-Dudweiler
Eine vollständige Liste geordnet nach Bundesländern finden Sie hier.
Allerdings gibt es immer wieder Menschen, die ihre Runden nicht auf diesen zugelassenen Plätzen drehen. Ihnen drohen schwere Konsequenzen.
Welche strafrechtlichen Folgen ergeben sich, wenn ich erwischt werde?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt nach Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung als Straftat. Die Rechtsfolgen sind eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem kann es sein, dass ich auf absehbare Zeit meine Fahrprüfung nicht ablegen darf.
Haftet auch der Halter des Fahrzeugs?
Ja. Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt. Auch der Halter des Kraftfahrzeugs ist dran. Denn er oder sie hat zugelasssen, dass jemand das Auto fährt, der oder die keine gültige Fahrerlaubnis hat. Der Strafrahmen ist derselbe.
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Was passiert, wenn ich ohne Fahrerlaubnis einen Unfall baue?
Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem verschuldeten Unfall auch bei Fahren ohne Führerschein den Schaden des Gegners bezahlt, kann sich das Geld wiederholen und Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro stellen. Die Kaskoversicherung zahlt unter Umständen gar nicht. Das heißt, ich bleibe auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen.
Lohnen sich Übungsstunden außerhalb der Fahrschule überhaupt?
Einige Eltern von Fahrschülerinnen und Fahrschülern glauben, mit legalen Übungsstunden auf Privatgelände oder Verkehrsübungsplätzen Zeit und Geld zu sparen. Fahrschulen raten davon jedoch ab. Oft müssten Fahrlehrer die Führerscheinanwärter wieder "umschulen", weil die Eltern ihren Kindern nicht korrekte Fahrweisen beigebracht haben. Richtiger wäre es, diese Übungen auf die Zeit nach dem Führerscheinerwerb zu verlegen - etwa auf abgelegene Straßen.